Weltuntergang bleibt ein Arbeitstag

21 Dez

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Die Inschrifttafel eines Sarkophags in der alten Maya-Stadt Tortuguero weist auf den Weltuntergang hin. Am 21. Dezember 2012 endet dieser Zyklus im Kalender der Maya. So genannte Experten und besonders abergläubische Mitmenschen gehen also von dem heutigen Datum als dem letzten Tag in der uns bekannten Form aus. „Weltuntergangstag“ ist allerdings kein gesetzlicher Feiertag, mahnen ARAG Experten. Somit besteht auch kein Anspruch auf einen arbeitsfreien 21. Dezember. Wer also nicht schon längst den „Weltuntergangsurlaub“ eingereicht hat, tut gut daran, die bevorstehende Apokalypse nicht als Vorwand für einen arbeitsfreien Tag zu missbrauchen. Chefs, die dem Weltuntergangs-Kult anhängen, haben vielleicht Verständnis – die Regel dürfte das aber nicht sein. Sollte die Apokalypse also die ganze Welt im Stich lassen und die Erde und die gesamte Menschheit verschonen, wartet auf Blaumacher nämlich am 22. Dezember unter Umständen ein Verweis. Laut ARAG kann der Chef sogar eine Abmahnung wegen unerlaubten Fernbleibens vom Arbeitsplatz aussprechen.



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