Der Kauf von Feuerwerkskörpern

27 Dez

Pressemeldung der Firma ARAG SE

In Deutschland erhältliche Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zugelassen sein. In den öffentlichen Verkauf gelangen die Feuerwerkskörper der Klassen I und II. Feuerwerkskörper der Klasse I (z.B. Knallerbsen, Wunderkerzen, Bengalisches Feuer) dürfen das ganze Jahr über verkauft werden. Feuerwerkskörper der Klasse II (z.B. Knallfrösche, China-Böller, Leuchtraketen) dürfen ohne Genehmigung hingegen in der Zeit vom 01. Januar bis einschließlich 28. Dezember nicht verkauft werden. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass in jedem Fall Böller, Knaller, Kracher und Raketen der Klasse II ausschließlich an Personen abgegeben werden dürfen, die älter als 18 Jahre sind. Auch dürfen diese Produkte nur innerhalb von Verkaufsräumen veräußert werden. Ein Verkauf aus einem Kiosk oder in Verkaufspassagen ist verboten.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.