Messgeräte arbeiten einwandfrei? Ein Irrglaube!

23 Jan

Transparenz beim standardisierten Messverfahren und Aktensicht für den Anwalt dringend geboten

Pressemeldung der Firma Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.

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Arbeitskreis IV: Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr

51. Deutscher Verkehrsgerichtstag

23. bis 25. Januar 2013 in Goslar

Messgeräte im Straßenverkehr sind hochkomplexe technische Geräte, mit allen Macken, die solche Geräte üblicherweise aufweisen. Dafür spricht allein der Umstand, dass regelmäßig neue Softwareupdates von den Herstellern geliefert werden. Auch Untersuchungen der Sachverständigen zeigen, dass Messgeräte falsch arbeiten können. Hinzu kommen Fehlerquellen durch falsche Bedienung. Unwidersprochen ist, dass es Fehlerquellen in polizeilichen Messverfahren immer wieder gibt. Umso unverständlicher ist es aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), dass der Betroffene keinen Anspruch darauf haben soll, die Informationen zu bekommen, die zu einer wirksamen Verteidigung notwendig sind. Der DAV fordert daher, umfangreiche Akteneinsicht und Transparenz um die Interessen des Betroffenen wirksam zu vertreten.

„Auch bei Ordnungswidrigkeiten geht es für Betroffene um wichtige Punkte: Es droht ein Fahrverbot oder ein Führerscheinentzug, dies kann auch die Existenz bedrohen“, warnt Rechtsanwalt Christian Janeczek, von den DAV-Verkehrsrechtsanwälten. Der Betroffene müsse sich effektiv verteidigen können, wofür eine umfassende Akteneinsicht notwendig ist. Je nach Messgerät gehören zu den Unterlagen der Rohdatensatz des kompletten Messfilmes, die Bedienungsanleitung, das Original des Messfotos, das Messprotokoll bzw. die Messortskizze, die Lebensakte des Messgerätes und natürlich der Einblick in die Funktionsweise des Messgerätes durch den Hersteller.

„Es ist ein Irrglaube, dass ein geeichtes Messgerät immer nur richtige nachzulesende Ergebnisse liefert“, so Janeczek weiter. Warum präsentierten uns dann aber die verschiedenen Hersteller von Messgeräten in immer kürzeren Abständen immer neue Messgeräte? Warum erhielten bestehende Messgeräte immer wieder neue Softwareupdates, wenn das Messgerät bereits mit der „alten“ Software problemlos und zuverlässig lief?

Auch wenn natürlich die Ergebnisse in der Mehrheit richtig sein werden, bestätigen jedoch regelmäßige Untersuchungen von Sachverständigen, wenn diese die erforderlichen Anknüpfungstatsachen erhalten, dass es immer wieder Messfehler unterschiedlichster Art gibt. An dem Schwachpunkt „Messbeamter“ der umso bedeutsamer desto komplexer das Messgerät und damit komplizierter die Bedienung ist, muss dann noch zusätzlich gedacht werden.

Dieser Link führt Sie zu einem Motiv des Deutschen Anwaltvereins, welches sich mit den Fehlerquellen im polizeilichen Messverfahren auseinandersetzt.

Rechtsanwalt Christian Janeczek ist vor Ort erreichbar unter: 0179 475 1727.

Vor Ort mobil erreichbar: Pressesprecher Swen Walentowski, 0177 2111189.

Radio-O-Töne sind unter http://www.davblog.de abzurufen!



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