Rundfunkbeitrag: Seh’n oder nicht seh’n – das ist hier keine Frage

30 Jan

Immer mehr Menschen wehren sich gegen den Rundfunkbeitrag und widersprechen dem Bescheid

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Auch viele Kommunen verweigern die Zahlung, so der Bund für ziviles und soziales Rechtsbewusstsein ® e. V. (BSZ). Durch die ,,angebotsunabhängige Zwangsbesteuerung“ wird das öffentlich-rechtliche Programmangebot vor allem eins: Noch unwichtiger.

,,Die Resonanz der Menschen auf unser Aktionsbündnis gegen den Rundfunkbeitrag ist enorm“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ in Dieburg. ,,Gerade nachdem nun viele Kommunen die Zahlung ihres Rundfunkbeitrags verweigern wollen, werden auch immer mehr Menschen mutig und melden sich bei uns.“ Noch immer gäbe es Menschen, so Roosen, für die der neue Rundfunkbeitrag finanziell gesehen keinen Unterschied zur alten GEZ-Regelung macht. Doch darum geht es nicht. Roosen: ,,Es geht ja nicht um die 17, 98 Euro im Monat, sondern um eine verfassungsrechtlich sehr bedenkliche Regelung. Schließlich zahlt jeder diesen Beitrag, der in Deutschland wohnt. Unabhängig davon, ob er das Angebot technisch sehen kann oder ob er es überhaupt sehen will. Das ist alles andere als gerecht.“

Unterschriftenaktionen, Petitionen, Klagen

In den Medien wimmelt es nur so von Berichten über Firmenketten, wie etwa Rossmann und Sixt, die gerichtliche Klagen vorbereiten. Nur die Gruppe der bisherigen Nichtzahler habe sich noch sehr stumm verhalten, so der BSZ-Vorstand: ,,Das ist klar, denn wer in der alten GEZ-Kartei noch nicht verzeichnet war, kann erst nach dem umstrittenen Datenabgleich mit den Meldeämtern ausfindig gemacht werden. Das kann durchaus bis Mitte nächsten Jahres dauern.“ Den Nichtzahlern wird immer wieder gern unterstellt, sie seien Schwarzseher. Doch das ist ein großer Unterschied. Viele Menschen besitzen tatsächlich keine Computer, Smartphones oder Rundfunkempfangsgeräte. ,,Sie verweigern nicht die Zahlung eines Beitrages, sie verweigern viel mehr die Annahme des Angebots“, sagt Horst Roosen. ,,Stellen Sie sich mal vor, dass alle Menschen eine Tabaksteuer bezahlen müssten – unabhängig davon, ob sie rauchen oder nicht.“

Der Rundfunkbeitrag macht das Programm noch unwichtiger

Die Zeiten, in denen Papa und Mama abends vor dem Fernseher saßen und sich auf einen Krimi oder eine Revue bei ARD oder ZDF freuten, sind längst vorbei. Das teuere Programm der öffentlich-rechtlichen Anstalten ist für eine große Gruppe der Bevölkerung uninteressant. Doch nun gibt es Gebührenbescheide und Mahnungen, wenn nicht bezahlt wird. BSZ-Vorstand Roosen: ,,Der WDR-Chefredakteur Jörg Schönenborn sagte unlängst, dass der Rundfunkbeitrag eine Demokratie-Abgabe sei. Zunächst habe ich darüber gelacht, aber jetzt, da wir Tag für Tag mehr Zuspruch im Kampf gegen die TV-,,Zwangssteuer“ bekommen, sehe ich das anders. Der Rundfunkbeitrag treibt die Menschen, die damit unzufrieden sind, auf die Straße. Und somit ist er ein sehr demokratisches Instrument.“

Wer sich gegen die Zwangsgebühr wehren will und wissen möchte, wofür sein Geld verschleudert wird, kann im Internet unverbindlich und kostenlos ein Beitrittsformular zum BSZ e.V. Aktionsbündnis gegen die GEZ-Haushaltszwangsabgabe anfordern. http://url9.de/vMT

Oder per Telefon 06071- 9816810

oder per Telefax 06071- 9816829

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Lagerstr. 49

64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Die Leser dieses Berichts sollten diesen so oft wie möglich kopieren und in ihrer persönlichen Umgebung publik machen. Denn jede Stimme gegen die neue Zwangsabgabe zählt und jeder kann durch die vorliegenden Informationen seinen Bekannten ebenfalls unnötige verfassungswidrige Gebühren ersparen.

Hier können Sie abstimmen ob Sie für oder gegen den neuen TV Zwangsbeitrag sind. http://url9.de/vMU

Der Regionalfernsehsender main.tv berichtete über den BSZ e.V. und seinen Kampf gegen die TV-„Steuer“. Hier geht es zum Nachrichtenstück. http://url9.de/vPZ

Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.01.2013 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt



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