Schadensersatz wegen fehlendem Internet

30 Jan

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Ein Kunde, der mehrere Wochen nicht auf seinen DSL-Anschluss zugreifen kann, hat deswegen unter Umständen einen Anspruch auf Schadenersatz gegen das Telekommunikationsunternehmens. So konnte infolge eines Fehlers des beklagten Unternehmen bei einer Tarifumstellung der Kläger seinen DSL-Internetanschluss ca. 2 Monate nicht nutzen. Über diesen Anschluss wickelte er auch seinen Telefon- und Telefaxverkehr ab. Neben Mehrkosten verlangt der Kläger Schadenersatz Höhe von 50 Euro täglich für den Fortfall der Möglichkeit, seinen DSL-Anschluss während des genannten Zeitraums für die Festnetztelefonie sowie für den Telefax- und Internetverkehr zu nutzen. In den Vorinstanzen sind dem Kläger die zusätzlichen Kosten zuerkannt worden. Mit seiner Revision hat der Kläger seinen Schadenersatzanspruch für die entgangenen Nutzungsmöglichkeiten seines DSL-Anschlusses weiter verfolgt – mit Erfolg! Der BGH hat dem Kläger dem Grunde nach Schadenersatz für den Fortfall der Möglichkeit zuerkannt, seinen Internetzugang für weitere Zwecke als für den Telefon- und Telefaxverkehr zu nutzen. Das Internet habe sich zu einem die Lebensgestaltung eines Großteils der Bevölkerung entscheidend mitprägenden Medium entwickelt, dessen Ausfall sich signifikant im Alltag bemerkbar mache, erläutern ARAG Experten (BGH, Az.: III ZR 98/12).



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