Angemessene Vergütung für Rechtsanwälte

31 Jan

Anwaltschaft zur vorgesehenen Anpassung der Anwaltsgebühren

Pressemeldung der Firma Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.

Heute beginnen im Bundestag die Beratungen zum Kostenrechtsmodernisierungsgesetz. Die geplante Neuregelung soll unter anderem die Vergütung der Rechtsanwälte an die allgemeine Preisentwicklung anpassen. Dazu sind eine hinter der Inflation zurückbleibende Anpassung der Gebühren von etwa 10 Prozent und strukturelle Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes vorgesehen.

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltsverein (DAV) begrüßen das Gesetzesvorhaben grundsätzlich. Gemeinsam fordern sie seit langem eine angemessene Anpassung der Vergütung für Anwälte; eine lineare Anpassung gab es zuletzt 1994.

„Die lineare Anhebung der Gebührentabellen ist dringend notwendig, um die Kanzleien an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben zu lassen.“, erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins. Damit könne das RVG auch weiter die wirtschaftliche Grundlage für die anwaltliche Tätigkeit sein.

„Wir freuen uns, dass das berechtigte Anliegen der Anwaltschaft vom Gesetzgeber aufgegriffen wird“, sagt BRAK-Präsident Axel C. Filges. „Allerdings sind aus unserer Sicht noch einige Nachbesserungen nötig. Wir hoffen, dass wir in konstruktiven Gesprächen mit den Parlamentariern entsprechende Änderungen erreichen werden.“

In einer gemeinsamen Stellungnahme zum Regierungsentwurf fordern die beiden Anwaltsorganisationen BRAK und DAV eine Erhöhung der Vergütung um weitere 2 Prozent. Das derzeit vorgesehene Anpassungsvolumen könne noch nicht einmal die Inflation ausgleichen, heißt es in dem Positionspapier. Während die Lebenshaltungskosten, vor allem auch die Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Kanzleimieten in den vergangenen Jahren stetig gestiegen sind, ist die Vergütung für Rechtsanwälte seit der letzten Gebührenreform 2004 im Wesentlichen gleich geblieben. Die Werte der Gebührentabelle wurden sogar seit 1994 nicht mehr angehoben.

„Die Anwaltschaft ist ein essenzieller Bestandteil des Rechtsstaates. Sie gewährleistet dem Bürger den Zugang zum Recht“, betonen beide Präsidenten. „Allerdings können sie, wie jede andere Berufsgruppe auch, ihre Aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen, wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen.“



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