Streit mit Banken: Ombudsmann-System mit Schwächen

26 Feb

Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht

Pressemeldung der Firma Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.

Schlichten statt richten – nach diesem Motto haben die Verbände der Banken und Sparkassen in Deutschland Schlichtungsstellen eingerichtet, die von Bankkunden bei Streitigkeiten mit ihrem Geldinstitut angerufen werden können. Dort arbeiten Ombudsmänner und -frauen, die das Anliegen der betroffenen Kunden prüfen und versuchen, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Der Begriff stammt aus dem Skandinavischen, wo Schlichtungseinrichtungen eine lange Tradition haben. Allerdings ist dieses System für Kapitalanleger von zweifelhaftem Wert, kritisieren die Fachanwälte der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

So ist zwar der Gang zu den Ombudsleuten für Bankkunden nicht mit Kosten verbunden, und dem Verbraucher bleibt jederzeit die Möglichkeit offen, ein Gerichtsverfahren einzuleiten, wenn der Schlichterspruch nicht zu seinen Gunsten ausgefallen ist.

Doch die Probleme des Systems liegen in der mangelnden Verbindlichkeit des Schlichterspruchs für die Bank und Sparkasse. Bei den Sparkassen und Genossenschaftsbanken ist das Geldinstitut nicht verpflichtet, das Ergebnis des Ombudsmanns zu akzeptieren. Nur wenig weitreichendere Kompetenzen hat die Schlichtungsstelle der Privatbanken, wo bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro der Spruch der Ombudsstelle für die Bank bindend ist. „Allerdings liegen gerade bei Verlusten aus Kapitalanlagen die geltend gemachten Schäden meist weit über 5.000 Euro. Und bei Lehman‑Zertifikaten und geschlossenen Fonds hat sich gezeigt, dass positive Schlichtungssprüche zugunsten von Anlegern in aller Regel vom Kreditinstitut nicht akzeptiert werden“, kritisiert Rechtsanwältin Daniela Bergdolt, stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV. Der Anleger wird damit auf den Rechtsweg gerade dann verwiesen, wenn hohe Kosten im Raum stehen, was viele Anleger abschreckt. Fachanwältin Bergdolt empfiehlt deshalb, von vornherein den anwaltlichen Spezialisten einzuschalten, um die Erfolgsaussicht bei höheren Streitwerten seriös prüfen zu lassen. „Das Ombudsverfahren schürt in vielen Fällen bei den Kapitalanlegern nur Illusionen und verzögert die Klärung. Betroffene sollten von vornherein durch anwaltliche Beratung klären lassen, ob sich die Auseinandersetzung überhaupt lohnt und tatsächlich geführt werden kann.“

Immerhin müssen Kunden nicht befürchten, dass sie aufgrund der Verjährung durch das Ombudsmann-Verfahren ihre Ansprüche verlieren. Denn: Mit der Einreichung des Antrags wird die Verjährungsfrist gehemmt. Dies führt allerdings dazu, dass das Verfahren vielfach zum reinen Zeitgewinn, nicht jedoch in der ernsthaften Hoffnung auf Streitbeilegung eingeleitet wird und damit seinen schlichtenden Zweck verfehlt.

In der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des DAV sind rund 1.000 Anwältinnen und Anwälte zusammengeschlossen, deren Arbeitsschwerpunkt auf diesem Fachgebiet liegt. Auf der Website der Arbeitsgemeinschaft www.bankundkapitalmarkt.de„>www.bankundkapitalmarkt.de finden Ratsuchende den richtigen Experten in ihrer Nähe.



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