EuGH stärkt Fluggastrechte bei Verspätungen

27 Feb

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Reisenden nun auch bei verspäteten Anschlussflügen gestärkt. In dem in Luxemburg entschiedenen Fall hatte eine deutsche Reisende geklagt. Sie hatte mit Air France einen Flug von Bremen über Paris und Brasilien nach Paraguay gebucht. Da die Maschine in Bremen mit einer zweieinhalb-stündigen Verspätung startete, verpasste die Frau ihre beiden Anschlussflüge. Die Fluglinie hatte die Ausgleichszahlung mit der Begründung veweigert, entscheidend sei die Verspätung beim Abflug und nicht bei der Ankunft am Ziel nach mehreren Anschlussflügen. Dem widersprachen die Richter: Für den Anspruch einer Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro sei die Verspätung von mehr als drei Stunden am Endziel maßgeblich und nicht die zum Zeitpunkt des Abflugs, heißt es laut ARAG Experten in dem Urteil (EuGH, Az.:C-11/11).



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