MONTRANUS-Medienfonds: BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte beim BGH erfolgreich

28 Feb

Mit Beschluss vom 19.02.2013 hat der BGH in Sachen MONTRANUS-Medienfonds eine Nichtzulassungsbeschwerde der beklagten NORD/LB zurückgewiesen

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Der von Dr. Steinhübel Rechtsanwälte vertretene Anleger war damit in allen Instanzen vor Gericht erfolgreich.

Minderwertige MONTRANUS-Fonds

Noch immer beklagen die Beteiligten an der MONTRANUS Beteiligungs GmbH & CO. Verwaltungs KG (MONTRANUS I), der MONTRANUS Zweite Beteiligungs GmbH & CO. Verwaltungs KG (MONTRANUS II) und der MONTRANUS Dritte Beteiligungs GmbH & CO. Verwaltungs KG (MONTRANUS III) die Fehlentwicklung ihrer Medienfonds. Neben zu erwartenden Kapitalverlusten stellt auch die nach jahrelangem Rechtsstreit mit der Finanzverwaltung noch immer nicht geklärte steuerliche Behandlung der HANNOVER LEASING Fonds Nr. 143, 158 und 166 eine große Belastung dar. Trotz vermeintlicher ,,Erfolgsmeldungen“ des Emissionshauses HANNOVER LEASING in der Zwischenzeit ist nach wie vor ungewiss, ob und in welcher Höhe die Anleger künftig Steuernachzahlungen sowie Nachzahlungszinsen an ihre Wohnsitzfinanzämter leisten müssen.

MONTRANUS-Medienfonds vor Gericht

Mit Urteil vom 21.03.2012 hatte das OLG Celle in zweiter Instanz einem klagenden Anleger, der sich in den Jahren 2003, 2004 und 2005 an den Medienfonds MONTRANUS I, II und III beteiligt hatte, vollumfänglich Schadensersatz zugesprochen. Da die Revision nicht zugelassen worden war, legte die beklagte NORD/LB Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Mit Beschluss vom 19.02.2013 hat der BGH diese Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen. Damit steht jetzt rechtskräftig fest, dass der Anleger seine drei MONTRANUS-Beteiligungen komplett rückabwickeln kann.

Weitreichender Prozesserfolg

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Steinhübel kommentiert das Prozessergebnis wie folgt: ,,Als Rechtsanwalt freut man sich immer wieder, wenn man nicht nur außergerichtliche Vergleiche schließt, sondern im Ernstfall die Rechte seiner Mandanten vor Gericht in allen Instanzen durchsetzt. Besonders positiv ist für die MONTRANUS-Anleger, dass jetzt keine Beraterbank mehr behaupten kann, die MONTRANUS-Prospekte hätten über Kick-Back-Zahlungen aufgeklärt. Außerdem müssen betroffene Anleger bei der Rückabwicklung nicht mehr die Verrechnung der anfänglichen Steuervorteile befürchten.“

MONTRANUS-Rückabwicklung jetzt noch einfacher

Mittlerweile steht den MONTRANUS-Anlegern eine zusätzliche Möglichkeit zur Rückabwicklung ihrer Fondsbeteiligung offen: Der sog. ,,Helaba-Widerruf“, also der Widerruf des mit der Helaba Dublin Landesbank Hessen-Thüringen International (kurz: Helaba) geschlossenen Darlehensvertrags. Der BGH hat die vom OLG München zur Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung vertretene Auffassung am 18.12.2012 bestätigt, woraufhin die Helaba ihre gegen das Urteil des OLG München gerichtete Revision zurücknahm. Da die Helaba-Darlehensverträge und die MONTRANUS-Fondsanteile sog. ,,verbundene Geschäfte“ darstellen, umfasst die Rückabwicklung die gesamte MONTRANUS-Beteiligung.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Film und Medienfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Montranus Medienfonds“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

Mitgeteilt durch:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Lagerstr. 49

64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular:

http://www.fachanwalt-hotline.eu/…

Dieser Text gibt den Beitrag vom 28. Februar 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstraße 49
64807 Dieburg
Telefon: +49 (6071) 9816810
Telefax: +49 (6071) 9816829
http://www.fachanwalt-hotline.de

Ansprechpartner:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
+49 (6071) 9816810



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.