Medienfonds: Anleger müssen mit erheblichen Steuernachforderungen rechnen!

22 Mrz

Änderung der steuerlichen Veranlagung für das Jahr 2004 beim Medienfonds ApolloProMovie 1. KG i.L. sowie beim Medienfonds ApolloProScreen für das Jahr 2003: auf Anleger kommen erhebliche Rückzahlungen zu!

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

In den letzten Tagen erhielten Anleger der Medienfonds ApolloProMovie 1. KG i.L. sowie ApolloProScreen KG i.L. seitens der jeweiligen Geschäftsführung der Fonds die unerfreuliche Mitteilung, dass die Finanzverwaltung den jeweiligen Grundlagenbescheid für die Fondsgesellschaft und in der Folge die Einkommensteuerbescheide der einzelnen Anleger ändern wird.

Dies führt bei den Anlegern dazu, dass bei der ApolloProMovie 1. KG i.L. die Verlustzuweisung für 2004 um mehr als drei Viertel, bei der ApolloProScreen KG i.L. um mehr als zwei Drittel reduziert wird. Entsprechend dieser Quote werden Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bei den einzelnen Anlegern festgesetzt, was zu erheblichen Steuernachforderungen führt, die zudem noch mit 6 % p.a. zu verzinsen sind.

Nach Erkenntnissen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde eine Vielzahl der Anleger beim Erwerb der Beteiligung über die Gefahr einer möglichen Aberkennung von Steuervorteilen und die damit einhergehende Pflicht zur Verzinsung der Nachforderungen mit 6 % p.a. nicht aufgeklärt. Zudem erfolgte oftmals auch keine Aufklärung darüber, welche Risiken insgesamt mit der Beteiligung verbunden sind. So wurden viele Anleger nicht auf das Risiko eines Totalverlustes und auf die fehlende bzw. sehr eingeschränkte Fungibilität (Weiterveräußerbarkeit) der Fonds hingewiesen.

Eine solchermaßen erfolgte fehlerhafte Beratung im Zusammenhang mit der Erwerbsempfehlung kann zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers führen. Denn die einzelnen Anleger hätten auch über das Risiko der Steuernachforderung aufgrund Aberkennung vorläufig gewährter Steuervorteile aufgeklärt werden müssen.

Sofern keine vollständige Aufklärung über die Risiken einer Anlage erfolgt, kommen grundsätzlich Rückabwicklungsansprüche in Betracht. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten eine Reihe von Anlegern der verschiedenen ApolloMedienfonds und wurden bereits von geschädigten Anlegern mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund einer nach deren Darstellung fehlerhaften Anlageberatung beauftragt.

Betroffener Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Apollo Medien Fonds“ anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Lagerstr. 49

64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

http://www.fachanwalt-hotline.eu/…

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 22.03.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Cllbdrhl



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstraße 49
64807 Dieburg
Telefon: +49 (6071) 9816810
Telefax: +49 (6071) 9816829
http://www.fachanwalt-hotline.de

Ansprechpartner:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
+49 (6071) 9816810



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.