Katze erlaubt?

27 Mrz

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Eine Klausel im Mietvertrag, die die Haltung von Katzen in der Mietwohnung von der Einwilligung des Vermieters abhängig macht, ist grundsätzlich zulässig, da Katzen keine Kleintiere sind. So hatte beispielsweise eine Frau eine Eineinhalb-Zimmer-Wohnung angemietet und laut Mietvertrag war eine Tierhaltung in den Mieträumen ohne Einwilligung des Vermieters nicht gestattet. Davon ausgenommen wurden Kleintiere im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs. Die Mieterin schaffte sich zwei Katzen an. Der Vermieter verlangte u.a. die Entfernung der Katzen aus der Wohnung. Die Klage des Vermieters hatte vor dem AG München zum Teil Erfolg. Das Gericht bestätigte nämlich die Wirksamkeit der Klausel im Mietvertrag zur Tierhaltung. Allerdings waren im konkreten Fall nach Auskunft der ARAG Experten keine triftige Gründe erkennbar, die Katzenhaltung zu untersagen, so dass die Katzen dennoch bleiben durften (AG München, Az.: 411 C 6862/12).



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