Fortsetzung der Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Türkei

4 Apr

DAV und RAV sehen anwaltliche Unabhängigkeit in Gefahr

Pressemeldung der Firma Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.

Am 28. März 2013 wurde die Hauptverhandlung im sogenannten KCK-Verfahren gegen 46 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Türkei fortgesetzt. Anklagevorwurf ist bei drohenden Haftstrafen von bis zu 22 Jahren die angebliche Mitgliedschaft in der Union der Gemeinschaft Kurdistans (KCK). Dieser Vorwurf knüpft nahezu ausschließlich an deren anwaltliche Tätigkeiten an. Zudem werden grundlegende Verfahrensrechte missachtet. Die Verfahren werden daher international kritisiert. Der Deutsche Anwaltverein (DAV), der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) und die Vereinigung Berliner Strafverteidiger waren mit Prozessbeobachtern vor Ort.

Seit Beginn des Prozesses im Juli 2012 wurde das Verfahren bereits dreimal unterbrochen. Die Untersuchungshaft wird durch diese Verzögerungen in unzulässiger Weise verlängert. Dadurch befinden sich 22 von den betroffenen Anwältinnen und Anwälten seit bereits fast 500 Tagen in Untersuchungshaft.

Das Gericht verhandelt lediglich alle drei Monate für nur einen Tag. „Die angeklagten Kolleginnen und Kollegen mussten sich bei ihren Erklärungen zur Sache kurz fassen, damit die anderen Angeklagten überhaupt noch zu Wort kommen konnten. Nur 21 der 46 Angeklagten konnten sich äußern“, berichtet Rechtsanwältin Gül Pinar, die für den DAV vor Ort war. Die Verteidigung eines jeden Einzelnen werde dadurch unangemessen beschränkt. Zudem werde das Beschleunigungsgebot nicht eingehalten.

Bei Razzien in verschiedenen türkischen Städten im Januar 2013 wurden weitere 15 Anwältinnen und Anwälte festgenommen und angeklagt, von denen 9 noch inhaftiert sind. Einige von ihnen hatten zuvor Kollegen im KCK-Verfahren verteidigt. Den im Januar Festgenommenen wird ihre berufliche Tätigkeit im Rahmen der sog. Anti-Terror-Gesetze ebenso zum Vorwurf gemacht, wie den angeklagten Anwältinnen und Anwälten in den KCK-Verfahren. Inzwischen besteht die Sorge, dass weitere Verhaftungen von Anwältinnen und Anwälten folgen.

„Der Angriff auf die Anwaltschaft wird mit beängstigender Systematik und Konsequenz geführt. Es scheint, dass die gesamte politische Opposition durch die Ausschaltung ihrer Verteidigung rechtlos gestellt werden soll“, so Rechtsanwältin Franziska Nedelmann, die für den RAV das Verfahren in Silviri beobachtete.

DAV, RAV und die Vereinigung Berliner Strafverteidiger haben zusammen mit Anwaltsorganisationen aus der ganzen Welt eine Petition unterzeichnet. Mit dieser wird die Beendigung der Untersuchungshaft der inhaftierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gefordert. Die türkische Regierung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass Anwältinnen und Anwälte in der Türkei ungehindert ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen können. Die Petition wurde am 29. März 2013 an die türkische Regierung übergeben und kann hier abgerufen werden.

DAV, RAV und die Vereinigung Berliner Strafverteidiger beobachten das Verfahren in der Türkei. Als Prozessbeobachterinnen waren Rechtsanwältin Gül Pinar, Mitglied des DAV-Ausschusses Strafrecht, und Rechtsanwältin Antonia von der Behrens, RAV, vor Ort. Für Interviews und Fragen zu dem Verfahren sind Rechtsanwältin Gül Pinar erreichbar unter +49-172-4062206 und Rechtsanwältin Antonia von der Behrens unter vdbehrens@kottbusserdamm.net.



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