Heißes Bad muss möglich sein

25 Apr

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Wenn draußen Schmuddelwetter herrscht, ist ein heißes Bad verlockend. Die Gastherme in einer Mietswohnung muss darum so dimensioniert sein, dass eine Badewanne in einem zumutbaren Zeitraum mit heißem Wasser befüllt werden kann. In dem zugrunde liegenden Fall war in einer Mietwohnung zur Warmwasserbereitung eine Gaswasserheizung installiert. Nach einem Defekt wurde ein neues Warmwasserbereitungsgerät eingebaut, das kurze Zeit danach vom Mieter bemängelte wurde, da es nicht genug Leistung erbringen würde. Letztendlich landete die Sache vor Gericht. Dort bekam der Mieter Recht und der Vermieter musste die neu installierte Warmwassertherme durch eine andere mit ausreichender Dimensionierung ersetzen. Das Gericht verwies auf ein Gutachten, das belegte, dass die in der Wohnung installierte Therme für die Befüllung der Badewanne mit 45 Grad warmen Wasser rund 42 Minuten benötige. Dem Mieter ist nicht zumutbar, so lange zu warten, zumal das Badewasser während des Befüllvorgangs schon wieder abkühlt, erläutern ARAG Experten (AG München, Az.: 463 C 4744/11).



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