Kein Marathon durch den Wald

29 Apr

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Eigentümer von Waldflächen müssen nicht dulden, dass ein Marathon durch ihr Waldgebiet führt. In einem konkreten Fall wollte eine Stadt einen Marathon veranstalten, bei dem die Strecke auch über Waldwege führen sollte, deren Eigentümer in einer flurbereinigungsrechtlichen Teilnehmergemeinschaft zusammengeschlossen waren. Diese wollten nicht hinnehmen, dass der Marathon auf ihren Wegen stattfindet. Da nur eine der diversen Strecken, die im Rahmen des „Marathons“ angeboten würden, über die im Streit stehenden Wege führen sollte, war die Veranstaltung auch ohne diese Strecke möglich. Zudem gab das Gericht zu bedenken, dass vieles dafür spricht, dass im konkreten Fall der Marathon gegen die im Forstrecht gestattete Waldbenutzung verstößt. Schließlich ist die Waldbenutzung nur „zum Zwecke der Erholung“ gestattet. Der Erholungszweck tritt aber zu weit in den Hintergrund, wenn es um eine organisierte sportliche Massenveranstaltung mit Wettkampfcharakter und Erhebung von Startgeldern geht, so die ARAG Experten (VG Arnsberg, Az.: 1 L 302/08).



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