Mit anwaltlicher Mediation schneller und günstiger zur Lösung

27 Mai

Pressemeldung der Firma Eurojuris Deutschland e.V.

Vor deutschen Zivilgerichten wurden noch im Jahr 2011 rund 2,2 Millionen erstinstanzliche Verfahren geführt. Immerhin rund 200.000 dieser Verfahren gingen sogar in die zweite Instanz, womit ein erheblicher Kostenmehraufwand verbunden ist. Und damit nicht genug: Erst vor kurzem beschloss der Bundestag mit dem „Kostenrechtsmodernisierungsgesetz“, dass die gesetzlichen Gebühren für anwaltliche Leistungen ab der Jahreshälfte um durchschnittlich 12% steigen werden.

Gerade bei hohen Streitwerten mag diese Entwicklung zwar den Anwalt freuen, für Mandanten bedeutet die Verteuerung allerdings eine ungemeine Mehrbelastung. Die Gebührenerhöhung hat daher zur Folge, dass alternative Methoden der Streitbeilegung aufgrund ihrer geringeren Kosten attraktiver werden. Dazu zählt vor allem die anwaltliche Mediation.

Entscheidung der Mediation ist rechtsverbindlich

Dabei bestehen auf Mandantenseite noch viele Unsicherheiten und – unbegründete – Vorurteile bezüglich der anwaltlichen Mediation. Das größte Argument ist, dass man mit einem Urteil einfach schneller und sicherer sein könnte, den Streit endgültig beilegen zu können.

Doch dieses Argument lässt sich einfach widerlegen, wenn man sich das Ergebnis einer anwaltlichen Mediation anschaut: Bei der Mediation erarbeitet der Mediator als unparteilicher Vermittler mit den Beteiligten eine interessengerechte Lösung. Im Unterschied zum Schlichtungsverfahren oder Schiedsstellenverfahren trifft der Mediator jedoch keine Entscheidung in der Sache. Er entscheidet nicht die streitigen Fragen zwischen den Beteiligten, sondern führt sie gemeinsam mit den Beteiligten einer Lösung zu. Diese von beiden Parteien angenommene Lösung wird dann zwischen den Parteien vertraglich festgehalten!

Mediationskosten im Vergleich

Betrachtet man die Kosten einer anwaltlichen Mediation, die von beiden Parteien anteilig getragen werden sollen, im Vergleich mit einem gerichtlichen Prozess, so fällt schnell auf, dass es sich um eine kostengünstige Alternative handelt. Der Grund liegt einfach darin, dass die Kosten einer Mediation nicht gesetzlich festgesetzt sind. Hierzu ein kleines Beispiel, wie es im Alltag vorkommen könnte:

Zwei Ex-Ehepartner streiten sich um das Sorgerecht der Kinder. Geht das Verfahren vor ein Gericht, so kann jeder Partner – einen üblichen Gegenstandswert von 3000 € zugrundegelegt – sicher mit Kosten von rund 600 € für Anwälte und Gericht rechnen, solange der Streit in der ersten Instanz beigelegt wird.

Bei einer anwaltlichen Mediation werden dagegen in aller Regel Stundensätze mit dem Mediator vereinbart. Abhängig von diesen Sätzen ist schnell erkennbar, dass sich der gleiche Sorgerechtsstreit – der sich sogar schon in 3-5 Stunden lösen lassen kann – finanziell weniger belastend auswirken kann.

Mediation muss in Frage kommen

Voraussetzung für die anwaltliche Mediation ist allerdings stets, dass sich die Parteien auf das Verfahren einlassen und zu einer Lösung kommen möchten, bei der niemand das Gesicht verliert. Ist dies der Fall, so sollte ein Mediator kontaktiert und mit diesem die Kosten des Verfahrens erörtert werden.

Andreas Jäger

Rechtsanwalt und Mediator,

Fachanwalt für Familienrecht,

Fachanwalt für Erbrecht

http://www.gks-rechtsanwaelte.de



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Eurojuris Deutschland e.V.
Clausewitzstraße 2
10629 Berlin
Telefon: +49 (30) 88001498
Telefax: +49 (30) 88001424
http://www.eurojuris.de

Ansprechpartner:
Andreas Jäger
GKS Rechtsanwälte
+49 (202) 24567-0



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.