Solar Millennium AG: Verjährung droht! Prospekthaftungsansprüche prüfen!

27 Mai

Landgericht Nürnberg-Fürth spricht Prospekthaftungsansprüche zu! Achtung! Es droht Verjährung! Verjährung durch Güteantrag hemmen!

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte haben bereits vor ca. einem Jahr Dutzende Klagen für Anleger der Inhaberschuldverschreibungen der Solar Millennium AG gegen die Verantwortlichen vor dem zuständigen Landgericht Nürnberg-Fürth eingereicht, unter anderem teilweise gegen die Vorstände, die Vertriebsgesellschaft, Solar Millennium Invest AG, aber auch gegen andere Verantwortliche.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte machen unter anderem Ansprüche gegen die Verantwortlichen aus Prospekthaftung im engeren Sinne, aber auch aus Prospekthaftung im weiteren Sinne geltend. Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner sind die Verkaufsprospekte zu den Anleihen der Solar Millennium AG teilweise fehlerhaft und enthalten Prospektfehler, z.B. in Form zu optimistischer Prospektangaben, was die Anleger zu Schadensersatzansprüchen berechtigt.

In ersten -noch nicht rechtskräftigen- Urteilen (nicht von der Kanzlei Dr. Späth & Partner erstritten) sprach zumindestens die 6. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth nun den Anlegern Schadensersatz zu (z.B. Az. 6 O 3556/12, noch nicht rechtskräftig).

Während die 10. Zivilkammer des LG Nürnberg-Fürth inzwischen einige Klagen abgewiesen hat, hat auch die 6. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth angekündigt, in 12 von der Kanzlei Dr. Späth & Partner betreuten Verfahren den Klagen voraussichtlich statt geben zu wollen, jedenfalls gegen die jeweils in Anspruch genommenen Vorstände der Solar Millennium AG.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Späth hierzu: „Die Verfahren zeigen, dass Anleger keinesfalls chancenlos sind, um Ansprüche geltend zu machen.“ Günstigstenfalls könnten auch sog. D & O-Versicherungen vorliegen, um den Schaden der Anleger zu ersetzen. Doch Eile ist geboten, da bei der Geltendmachung von Prospekthaftungsansprüchen kurze Verjährungsfristen gelten: 1 Jahr ab Kenntnisnahme, spätestens jedoch 3 Jahre ab der ersten Veröffentlichung des Verkaufsprospektes, verjähren Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne unwiderruflich.

Während für die Anleihe aus dem Jahr 2009 bereits Verjährung der Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne eingetreten ist, können für die Anleihen, die 2010 und 2011 von Solar Millenium heraus gegeben wurden, wahrscheinlich noch Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne geltend gemacht werden, allerdings droht auch hier in den nächsten Wochen Verjährung einzutreten, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, da z.B. die Anleihe aus dem Jahr 2010 am 12.07.2010 heraus gegeben wurde und somit spätestens am 12.07.2013, und somit in wenigen Wochen, Verjährung der Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne eintreten wird.

Dr. Späth hierzu: „Nicht rechtsschutzversicherte Anleger sollten berücksichtigen, dass die Verjährung auch durch einen kostengünstigen Güteantrag bei einer staatlich anerkannten Gütestelle wirksam gehemmt werden kann, so dass zunächst Zeit gewonnen wird.“ Geschädigte Solar Millennium-Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Solar Millennium“ anschließen.

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 25.05.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

drspä



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