DM Beteiligungen AG: Erfolg für die Anleger

31 Mai

Jürgen Adolf Schlögel wurde vom OLG Düsseldorf gleich in mehreren von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte geführten Prozessen zum Schadensersatz verurteilt

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Herr Schlögel weitreichenden Einfluss auf die zwischenzeitlich insolvente DM Beteiligungen AG ausübte und somit zahlreichen Anlegern finanziellen Schaden zufügte.

DM Beteiligungen AG

Der Geschäftsgegenstand der DM Beteiligungen AG bestand im Erwerb und in der Verwaltung umfangreicher Immobilien und Beteiligungen. Ab 2002 emittierte das Unternehmen zudem sog. Inhaberschuldverschreibungen mit unterschiedlichen Zinssätzen. Operativ erwirtschaftete die DM Beteiligungen AG allerdings im Jahr der ersten Emission keine Gewinne mehr. Die Rückführung der Anlegergelder sowie Zinsen erfolgte aus der weiteren Ausgabe von Schuldverschreibungen. Am 01.09.2006 wurde sodann das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet. Dem im Zivilverfahren beklagten Schlögel wurde nicht nur eine enge wirtschaftliche Verflechtung mit der DM Beteiligungen AG, sondern darüber hinaus eine maßgebliche und zulasten der Anleger gehende Einflussnahme vorgeworfen, obgleich er offiziell kein entsprechendes Amt bekleidete.

Erfolg für die Anleger

Das Oberlandesgericht Düsseldorf ist den Ansichten der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte gefolgt und hat den geschädigten Anlegern nun Recht zugesprochen. Sie haben damit Anspruch auf Rückerstattung ihrer investierten Gelder. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Herr Schlögel grundlegenden Einfluss auf die DM Beteiligungen AG ausübte, indem er beispielsweise die Auswechslung des Aufsichtsrats ,,anordnete“ und wirtschaftlich weitreichende Entscheidungen anstelle der zuständigen Organe traf. Möglich wurde ihm diese Machstellung erst durch eine Art ,,Strohmann“ im Vorstand. Gerade das Geschäftsgebaren des Herrn Schlögel dürfte letztlich zur Insolvenz der DM Beteiligungen AG und damit auch zu erheblichen Schäden auf Investorenseite geführt haben. Zu Recht wurde ihm jedenfalls die Teilnahme an einer sittenwidrigen Schädigung durch das Gericht vorgeworfen und er zum Schadensersatz verurteilt. Die Urteile des Oberlandesgerichts sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Der beklagte Schlögel könnte noch sogenannte Nichtzulassungsbeschwerden beim Bundesgerichtshof (BGH) erheben.

Kämpfen lohnt sich

Abermals hat sich gezeigt, dass es sich lohnt, für seine verloren geglaubten Gelder zu kämpfen. Zwar kann der Weg zum Erfolg gelegentlich auch langwierig werden, allerdings ist zu berücksichtigen, dass viele der investierten Gelder oftmals der Altersvorsorge dienen sollen, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Schönfleisch von der auf das Bank und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „DM Beteiligungen“ gegründet. Betroffene Anleger können hier Ansprüche prüfen lassen und der Interessengemeinschaft beitreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Lagerstr. 49

64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.eu/…

Dieser Text gibt den Beitrag vom 31. Mai 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Drsthüschö



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstraße 49
64807 Dieburg
Telefon: +49 (6071) 9816810
Telefax: +49 (6071) 9816829
http://www.fachanwalt-hotline.de

Ansprechpartner:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
+49 (6071) 9816810



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.