Erfahren Sie an einem Tag in Heilbronn alles rund um den 34f GewO
Die Zeit drängt und Sie sollten sich bald entscheiden im Interesse der Fortführung Ihres Geschäftes:
Am 30.06.2013 ist Schluss,
wer bis dahin keinen Antrag auf Erlaubnis gemäß §34f der GewO gestellt hat, darf erst dann wieder Kapitalanlagen verkaufen,...
weiterlesen →