Hochwasserhilfe für die deutsche Anwaltschaft

25 Jun

DAV und BRAK aktivieren Spendenfonds

Pressemeldung der Firma Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.

Angesichts der katastrophalen Überflutungen vor allem in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Bayern sind wiederum zahlreiche Anwaltskanzleien beschädigt oder teilweise zerstört worden. Manche Kanzleien trifft das innerhalb von 11 Jahren zum zweiten Mal. Auch schon damals haben die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) die Initiative ergriffen und eine Unterstützung organisiert. Auch jetzt soll für die betroffenen Kanzleien wieder unbürokratisch Hilfe geleistet werden. Ziel ist es, die Maßnahmen zu unterstützen, die zum Erhalt der Funktionsfähigkeit der Kanzleien beitragen oder für die Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit notwendig sind.

„Teilweise wurden wieder Mobiliar, Technik und Akten zerstört. Die Kolleginnen und Kollegen benötigen dringend unsere Hilfe“, erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident, zur Notwendigkeit der Unterstützung. Glücklicherweise könne man noch auf Hilfsgelder zurückgreifen, die im Rahmen des Hochwassers 2002 gemeinsam gesammelt worden sind.

„Im Vordergrund steht, die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Kanzleien wiederherzustellen“, so Rechtsanwalt Axel C.Filges, BRAK-Präsident. Die Kolleginnen und Kollegen sowie deren Mitarbeiter seien schon damit genug gestraft, dass sie während der Überflutung nicht haben arbeiten können. Daher sei es wichtig, dass sie schnelle und unbürokratische Hilfe erhalten.

Die betroffenen Kanzleien füllen einen Antrag aus, das entsprechende Formular steht auf den Internetseiten von BRAK und DAV zur Verfügung. Der Antrag ist bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer einzureichen. Sie veranlasst eine Plausibilitätsprüfung in der Kanzlei durch einen Vertreter des Anwaltvereins und der Kammer. Die Anträge samt Prüfungsergebnis werden dann an den Deutschen Anwaltverein versandt. Dort entscheidet ein Gremium aus Vertretern des DAV, der BRAK, des Leipziger Anwaltvereins und der Rechtsanwaltskammer Sachsen. Es gibt gegenüber der „Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte“ eine Empfehlung ab, Zuschüsse zur Schadensregulierung aus den zur Verfügung stehenden Mitteln zu gewähren.



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