Führerschein entzogen
26 Jun
Einem Autofahrer, der nach einer Verurteilung wegen Nötigung im Straßenverkehr das von ihm geforderte medizinisch-psychologische Gutachten zur Feststellung seiner Fahrtauglichkeit nicht beigebracht hat, darf die Fahrerlaubnis entzogen werden. Besagter Antragsteller wurde aufgrund eines Vorfalls durch Strafbefehl wegen Nötigung im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 1.400 Euro sowie einem Fahrverbot von drei Monaten verurteilt. Die zuständige Stadt erlangte hiervon Kenntnis und forderte den Antragsteller auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten über seine Fahrtauglichkeit beizubringen. Dem kam der Antragsteller nicht nach, woraufhin die Stadt ihm die Fahrerlaubnis unter Anordnung der sofortigen Vollziehung entzog. Zu Recht – denn die der Verurteilung zugrundeliegende Tat begründete offensichtlich Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial des Antragstellers. Die Einholung des Gutachtens sei erforderlich gewesen, um die Gesamtpersönlichkeit des Antragstellers in den Blick zu nehmen und das Vorliegen von Erkrankungen, die für das aggressive Verhalten ursächlich sein könnten, zu prüfen, erläutern ARAG Experten (VG Neustadt, Az.: 3 L 441/13.NW).
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