Kostenrechtsmodernisierung durchs Ziel gebracht

27 Jun

BRAK und DAV begrüßen Beschluss des Bundestages zum Vermittlungsvorschlag / Gemeinsame Presseerklärung BRAK und DAV

Pressemeldung der Firma Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.

Das Zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz ist jetzt endgültig verabschiedet worden. Nachdem heute der Bundestag dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt hat, muss nun nur noch der Bundesrat das neue Gesetz bestätigen. Die Neuregelung sieht unter anderem eine moderate Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren an die allgemeine Preisentwicklung vor.

Das Gesetz war bereits im Mai vom Bundestag beschlossen worden. Der Bundesrat hatte daraufhin den Vermittlungsausschuss angerufen. Die Länder strebten eine Verbesserung des Kostendeckungsgrades für ihre Justizhaushalte an.

„Die Anwaltschaft begrüßt die Einigung, zu der sie maßgeblich durch entsprechende Gespräche beigetragen hat“, betonen die Präsidenten der BRAK und des DAV Axel C. Filges und Prof. Dr. Wolfgang Ewer. „Damit hat sich die Anwaltschaft mit ihrer seit mehreren Jahren erhobenen Forderung für eine Anpassung der Anwaltsvergütung durchgesetzt. Dass das Gesetz in Kürze in Kraft tritt, ist für viele Kanzleien eine Erleichterung und gibt ihnen Planungssicherheit“, so die Präsidenten in einer gemeinsamen Erklärung.

Mit dem neuen Gesetz werden die anwaltlichen Wertgebühren im Durchschnitt um etwa 12 Prozentpunkte angehoben. Die gesetzlichen Gebühren in Strafsachen steigen um 19 Prozent. Darüber hinaus gibt es strukturelle Anpassungen. So wird beispielsweise eine zusätzliche Gebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen eingeführt. Sie soll insbesondere den im Baurecht oder im Medizinrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zugutekommen.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.
Littenstraße 11
10179 Berlin
Telefon: +49 (30) 726152-0
Telefax: +49 (30) 726152-190
http://www.anwaltverein.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.