Neue Anwaltsgebühren ab 1. August 2013

31 Jul

Wir beantworten gerne Ihre Fragen

Pressemeldung der Firma Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.

Morgen, am 1. August 2013, wird das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG) in Kraft treten, welches auch die Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung umfasst. Aufträge, die ab diesem Tag erteilt werden, können dann nach neuem Recht abgerechnet werden. Insbesondere sind dann die angehobenen Gebührentabellen maßgeblich.

Was die neuen Anwaltsgebühren bedeuten, erläutern Ihnen gerne unsere Experten des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Wir vermitteln Ihnen schnell und unkompliziert den passenden Ansprechpartner. Rufen Sie uns einfach an: 030 72 61 52-139 oder 030 72 61 52-135.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.
Littenstraße 11
10179 Berlin
Telefon: +49 (30) 726152-0
Telefax: +49 (30) 726152-190
http://www.anwaltverein.de

Ansprechpartner:
Swen Walentowski
Pressesprecher
+49 (30) 726152-129



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