Für alternative Investmentfonds gelten jetzt strengere Regeln
19 Aug
Die Anforderungen an Verwalter dieser Fonds sind gestiegen. Hedgefonds dürfen an private Anleger gar nicht mehr verkauft werden.
Im Zuge der Finanzkrise wurde allseits die Regulierung komplizierter Finanzprodukte wie Hedgefonds gefordert, um die Finanzwelt vor einer Wiederholung zu bewahren. Unter diesem Eindruck beschlossen die G-20-Staaten 2009, dass zukünftig der komplette Finanzsektor ohne Ausnahme reguliert und beaufsichtigt werden soll.
Dazu erließ die EU bereits 2010 die sogenannte AIFM-Richtlinie (= Alternative Investment Fund Manager), die Deutschland jetzt umgesetzt hat. Das Umsetzungsgesetz enthält Regulierungspflichten für alternative Investmentfonds. Erfasst sind vor allem offene Immobilienfonds, Hedgefonds sowie Private Equity Fonds.
Verwalter solcher Fonds müssen künftig besondere Sachkenntnis, Erfahrung und Zuverlässigkeit nachweisen, um zugelassen werden. Zudem werden die Verwalter nach einer erfolgreichen Zulassung einer laufenden Aufsicht unterworfen und müssen der Finanzaufsicht regelmäßig berichten. Für Hedgefonds, die als besonderes riskant gelten, sind erhöhte Transparenzpflichten vorgesehen.
Darüber hinaus dürfen Hedgefonds in Deutschland nicht mehr an private Anleger verkauft oder für diese aufgelegt werden. Kleinanleger sind nämlich meist nicht in der Lage, diese komplexen Finanzprodukte angemessen zu durchschauen.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird EU-weit eine einheitliche Regulierung der alternativen Investmentfonds erreicht.
Thomas Kreyenkötter
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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