Für alternative Investmentfonds gelten jetzt strengere Regeln

19 Aug

Die Anforderungen an Verwalter dieser Fonds sind gestiegen. Hedgefonds dürfen an private Anleger gar nicht mehr verkauft werden.

Pressemeldung der Firma Eurojuris Deutschland e.V.

Im Zuge der Finanzkrise wurde allseits die Regulierung komplizierter Finanzprodukte wie Hedgefonds gefordert, um die Finanzwelt vor einer Wiederholung zu bewahren. Unter diesem Eindruck beschlossen die G-20-Staaten 2009, dass zukünftig der komplette Finanzsektor ohne Ausnahme reguliert und beaufsichtigt werden soll.

Dazu erließ die EU bereits 2010 die sogenannte AIFM-Richtlinie (= Alternative Investment Fund Manager), die Deutschland jetzt umgesetzt hat. Das Umsetzungsgesetz enthält Regulierungspflichten für alternative Investmentfonds. Erfasst sind vor allem offene Immobilienfonds, Hedgefonds sowie Private Equity Fonds.

Verwalter solcher Fonds müssen künftig besondere Sachkenntnis, Erfahrung und Zuverlässigkeit nachweisen, um zugelassen werden. Zudem werden die Verwalter nach einer erfolgreichen Zulassung einer laufenden Aufsicht unterworfen und müssen der Finanzaufsicht regelmäßig berichten. Für Hedgefonds, die als besonderes riskant gelten, sind erhöhte Transparenzpflichten vorgesehen.

Darüber hinaus dürfen Hedgefonds in Deutschland nicht mehr an private Anleger verkauft oder für diese aufgelegt werden. Kleinanleger sind nämlich meist nicht in der Lage, diese komplexen Finanzprodukte angemessen zu durchschauen.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird EU-weit eine einheitliche Regulierung der alternativen Investmentfonds erreicht.

Thomas Kreyenkötter

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

http://www.rsw-beratung.de



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Eurojuris Deutschland e.V.
Clausewitzstraße 2
10629 Berlin
Telefon: +49 (30) 88001498
Telefax: +49 (30) 88001424
http://www.eurojuris.de

Ansprechpartner:
Christian Veh
Leiter der Geschäftsstelle
+49 (30) 88001498



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.