Unfall auf dem Klo

21 Aug

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Ein Unfall in Toilettenräumen kann nicht als Dienstunfall anerkannt werden. Im konkreten Fall war einem Polizisten in den WC-Räumen eine Zwischentür aus der Hand gerutscht. Er hielt sie an der Seite fest, die Außentür fiel zu, und klemmte den rechten Mittelfinger des Mannes ein. Seine Klage auf Anerkennung eines Dienstunfalls wurde nun abgewiesen. Der Anspruch endet laut dem Urteil an der Klo-Tür.

Das zuständige Verwaltungsgericht verwies auf die «gefestigte Rechtsprechung» in solchen Fällen. Entsprechend hatte zuvor das Landesamt für Finanzen die Ansprüche abgelehnt: Was üblicherweise auf dem Klo erledigt werde, sei «nicht dienstlicher, sondern privatwirtschaftlicher Natur», erläutern ARAG Experten die Entscheidung (VG München, Az.: M 12 K 13.1024).



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