Unfall auf dem Klo
21 Aug
Ein Unfall in Toilettenräumen kann nicht als Dienstunfall anerkannt werden. Im konkreten Fall war einem Polizisten in den WC-Räumen eine Zwischentür aus der Hand gerutscht. Er hielt sie an der Seite fest, die Außentür fiel zu, und klemmte den rechten Mittelfinger des Mannes ein. Seine Klage auf Anerkennung eines Dienstunfalls wurde nun abgewiesen. Der Anspruch endet laut dem Urteil an der Klo-Tür.
Das zuständige Verwaltungsgericht verwies auf die «gefestigte Rechtsprechung» in solchen Fällen. Entsprechend hatte zuvor das Landesamt für Finanzen die Ansprüche abgelehnt: Was üblicherweise auf dem Klo erledigt werde, sei «nicht dienstlicher, sondern privatwirtschaftlicher Natur», erläutern ARAG Experten die Entscheidung (VG München, Az.: M 12 K 13.1024).
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560