Radweg oder Fahrbahn: Neue Regelungen fürs Radfahren

23 Aug

Gutachten der Region gibt Empfehlungen zur Radwegebenutzungspflicht

Pressemeldung der Firma Region Hannover

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom Herbst 2010 sind Radfahrerinnen und Radfahrer nur noch dort zur Benutzung der Radwege verpflichtet, wo das Fahren auf der Straße für sie eine „konkrete Gefahr“ bedeutet. Die Folge: Für zahlreiche bestehende Radwege kann die Benutzungspflicht aufgehoben werden. Ein hannoversches Ingenieurbüro hat jetzt im Auftrag der Region Hannover sowie mehrerer Regionskommunen Radwege an Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen, für die bisher eine Benutzungspflicht galt, unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Für rund die Hälfte aller Radwege empfehlen die Gutachter, die Pflicht aufzuheben, innerorts betrifft die Empfehlung sogar drei Viertel aller Radwege.

„Die Region Hannover hatte nach dem Urteil die Pflicht, die Radwege in allen Kommunen zu prüfen, in denen sie Verkehrsbehörde ist“, erläutert Ulf-Birger Franz, Dezernent für Wirtschaft, Verkehr und Bildung. Konkret sind das die Städte Burgwedel, Gehrden, Hemmingen und Pattensen sowie die Gemeinde Wennigsen. Andere Kommune haben sich dem angeschlossen. Allein im Zuständigkeitsgebiet der Region wurden 200 Anlagen mit einer Länge von insgesamt rund 130 Kilometern begutachtet. Die Überprüfung ist mittlerweile abgeschlossen, die Vorschläge des Büros sind an die Kommunen und die Polizei weitergeleitet worden. Grundsätzlich müssen Radfahrer immer dann auf dem Radweg fahren, wenn ein blaues Schild diesen als Radweg ausweist. Doch ein Teil dieser Schilder wird jetzt verschwinden. Wo genau, entscheiden Region, Kommunen und Polizei gemeinsam bei Ortsterminen. „Aber wir sind so weit, dass wir jetzt die ersten Schilder in Burgwedel und Pattensen abschrauben können“, sagt Franz.

„Ob eine Gefahr für Radfahrer besteht, hängt von vielen Faktoren ab“, erläutert Elke van Zadel, Leiterin des Fachbereichs Verkehr der Region Hannover. „Da spielen Kriterien wie Verkehrsstärke, Geschwindigkeit, Fahrbahnbreite und der Anteil der Lastwagen eine Rolle.“ Deshalb gebe es auch künftig kein Schema F bei der Region, wie mit der Frage von Radwegen zum Beispiel an Kreisstraßen umzugehen ist. „Es gibt neben den eigentlichen Radwegen mit blauem Schild ja auch die Möglichkeit, auf der Fahrbahn einen Radfahrstreifen oder einen Schutzstreifen anzulegen. Das ist sinnvoll, wenn der Platz für einen eigenen Weg fehlt. Aber auch Expertinnen und Experten sind inzwischen der Meinung, dass es sicherer sein kann, den Radverkehr auf der Straße zu führen, weil die Radfahrer dort von den Autofahrern besser wahrgenommen werden.“

„Eine häufige Unfallursache ist, dass Radfahrerinnen und Radfahrer auf dem ausgewiesenen Radweg in die falsche Richtung fahren“, ergänzt Gerald Roloff, stellvertretender Fachbereichsleiter. „Das passiert auf der Straße im Allgemeinen nicht. Gleichzeitig haben alle Verkehrsteilnehmer eine höhere Verantwortung, wenn sich Rad- und Autoverkehr denselben Straßenraum teilen.“

Um genau zu erklären, wer wo fahren darf oder muss, gibt die Region Hannover in Kürze gemeinsam mit der Polizeidirektion Hannover eine Broschüre mit dem Titel „Richtig radeln – Sicher unterwegs mit dem Fahrrad“ heraus. Das Faltblatt erläutert die verschiedenen Beschilderungen für Radwege und geht an Schulen und Bürgerbüros. Außerdem steht es im Internet unter www.hannover.de bereit. Verkehrsdezernent Ulf-Birger Franz begrüßt die Neuregelung grundsätzlich: „Radfahren hat sich verändert. Pedelecs zum Beispiel, also Fahrräder mit unterstützendem Elektromotor, sind meistens deutlich schneller unterwegs als herkömmliche Drahtesel. Dem trägt die neue Regelung Rechnung.“



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Dateianlagen:
    • Thomas Buchheit (von links), Elka van Zadel, Peter Trinks, Ulf-Birger Franz und Gerald Roloff klären über Rechte und Pflichten von Radfahrern auf


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