Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

28 Aug

Am 27.06.2013 hat der Bundestag dieses Gesetz beschlossen, welches nach unserer Vermutung kurzfristig in Kraft treten und viele positive Regelungen für Abmahnopfer mit sich bringen wird, im Bereich des Urheber- und Wettbewerbsrecht

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Es wird folgende Neuregelungen geben:

“ Bei einer unbegründeten oder gar rechtsmissbräuchlichen Abmahnung besteht fortan ein Aufwendungserstattungsanspruch (§ 8 IV UWG).

“ In einfach gelagerten Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht wird dem Abgemahnten die Möglichkeit gegeben, den Gegenstandswert merklich zu reduzieren. Ein Wert von 1.000,00 EUR soll angestrebt werden.

“ Urheberrechtliche Abmahnungen unterliegen fortan klar geregelten Formalienanforderungen, die zur Wirksamkeit der Abmahnung erfüllt sein müssen (z.B. Vollmachtvorlage) – Ist die Abmahnung unwirksam, entsteht der oben angegebene Aufwendungsersatzanspruch gemäß § 8 IV UWG.

“ Kosten einer urheberrechtlichen Abmahnung sollen bei Privatpersonen gedeckelt werden. Bei einem Gegenstandswert von 1.000,00 EUR entstehen nach dem zum 01.08.2013 geänderten RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) fortan Anwaltskosten in Höhe von 147,56 EUR

Über diese Sachverhalt informiert Sie der auf dem Gebiet des Internetrechts spezialisierte BSZ e.V. Vertragsanwalt Dirk Witteck von der Kanzlei Lenzen Hein Witteck, Kleberstrasse 6-8, 63739 Aschaffenburg, Telefon 06021/365816; post@rechtsanwalt-witteck.de

Mitgeteilt durch:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Lagerstr. 49

64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstraße 49
64807 Dieburg
Telefon: +49 (6071) 9816810
Telefax: +49 (6071) 9816829
http://www.fachanwalt-hotline.de

Ansprechpartner:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
+49 (6071) 9816810



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.