Unsicherheit bei Wölbern-Anlegern wächst

24 Sep

Fondshaus verwaltet Immobilien im Wert von etwa 1,8 Mrd. Euro - ca. 40.000 Fondsanleger

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Die Unsicherheit bei den ohnehin unzufriedenen Anlegern in den 24 Immobilienfonds des Hamburger Emissionshauses Wölbern Invest wächst. Inwieweit wegen der Verhaftung des Chefs und Inhabers von Wölbern Invest, Heinrich Maria Schulte, und der Anklage wegen gewerbsmäßiger Untreue auf die Anleger weiteren Schaden zukommt, ist zurzeit nicht genau abzusehen.

„Fest steht, dass das Misstrauen gegenüber der Geschäftsführung schon seit längerem sehr groß war und ein Teil der Anlegerbeiräte auf eine Absetzung von Herrn Schulte aus dem Fondsmanagement hinarbeiteten, was in einem Fonds auch bereits gelungen ist“, sagt Rechtsanwältin Daniela Gutermuth von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Kälberer & Tittel. Sie vertritt bereits einige Mandanten aus dem Kreis der Wölbernfonds-Anleger.

Die nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hamburg genannte Summe von 137 Mio. Euro, die Schulte unrechtmäßig abgezweigt haben soll, sprengt jedoch die bisherigen Vorstelllungen. 37 Mio. Euro soll er dem Verdacht zufolge aus den Fonds für sich persönlich entnommen haben. In den 24 Immobilienfonds von Wölbern Invest steckt das Geld von rund 40.000 Anlegern.

Anleger können auf Schadenersatz klagen

„Wie stark nun die Anleger mit ihrem in den Immobilienfonds investierten Kapital betroffen sein werden und die Verlustgefahr für jeden einzelnen weiter gestiegen ist, lässt sich momentan noch nicht absehen“, sagt Anwältin Gutermuth. Angesichts der von der Staatsanwaltschaft genannten Summen sei leider zu vermuten, dass es zumindest um einige Fonds wirtschaftlich noch schlechter steht als ohnehin befürchtet. „Aber Anleger haben aus verschiedenen anderen Gründen oftmals gute Chancen, aus ihrer Fondsbeteiligung relativ unbeschadet auszusteigen, unabhängig von dem weiteren Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen Herrn Schulte“, erklärt Anwältin Gutermuth. „Die Banken, die die Fondsbeteiligungen damals verkauften, haben in vielen Fällen die Anleger fehlerhaft beraten, z. B. weil sie oft nicht richtig auf die von ihnen eingenommenen Vertriebsprovisionen hingewiesen haben. Dann können Anleger gegen die Bank auf Schadensersatz und Rückabwicklung des Anlagegeschäfts klagen. Ein Klageanspruch ergibt sich auch dann, wenn die beratende Bank damals nicht ausreichend über die Risiken des jeweiligen Fonds informiert und die Beteiligungen sogar als sichere Anlage oder als Altersvorsorge empfohlen hat.“

Was wird aus dem geplanten Paketverkauf?

In den vergangenen Monaten waren die Anleger von den Fondsgeschäftsführungen zur Abstimmung über einen Paketverkauf von etwa 30 Fondsimmobilien aufgerufen worden. Nach den Abstimmungsergebnissen des Großteils der Fonds zeichnete sich ab, dass es zu einem Paketverkauf in der Größenordnung von knapp 1 Mrd. Euro kommen könnte. Begründung für den von der Geschäftsführung angestrebten Paketverkauf: Die ursprünglich avisierten Renditen könnten nicht mehr erzielt werden, deshalb sei ein Verkauf – angesichts der Unsicherheiten am europäischen Immobilienmarkt – derzeit attraktiver als die Fortführung. Nach Meinung von Experten und vielen Anlegern würde ein solcher Paketverkauf, der noch in diesem Jahr über die Bühne gehen soll, allerdings zu einem Preisabschlag führen. Die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Verkauf haben sich mit der Verhaftung Schultes sicher nicht verbessert.

Betroffener Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,Wölbern Fonds“ anschließen.

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 24.09.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändert

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