Rauch als Körperverletzung

2 Okt

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Wer jemandem absichtlich Zigarettenrauch ins Gesicht bläst und sich aggressiv verhält, begeht laut ARAG eine strafbare Körperverletzung. In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Studentin einen 30 Jahre alten Mann mehrfach auf das Rauchverbot in einer Erfurter Diskothek hingewiesen. Als sie kurz darauf auf die Tanzfläche ging, hat sich der Mann erneut eine Zigarette angesteckt, ist aggressiv auf sie zugekommen, hat ihr den Rauch direkt ins Gesicht geblasen und provozierend gefragt, was sie denn nun machen wolle. Sie warf mit einem Glas und wurde von dem Mann wegen Körperverletzung angezeigt. Den Glaswurf der jungen Frau wertete das Gericht allerdings als gerechtfertigte Notwehr gegen eine vorausgegangene Körperverletzung. Das Gericht sprach die 25-Jährige daher frei. Anders lautende Urteile in ähnlichen Fällen aus den 1970er Jahren können heute nicht mehr als Muster gelten, weil seitdem zahlreiche neue Studien die Gefährlichkeit von Tabakrauch nachgewiesen haben, erklären ARAG Experten (AG Erfurt, Az.: 910 Js 1195/13 48 Ds).



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