Fehlerhafte Zinsabrechnungen: Schäden für den Mittelstand

31 Okt

Pressemeldung der Firma Eurojuris Deutschland e.V.

Gerade mittelständische Unternehmen wurden durch Banken in der Vergangenheit durch falsche Zinsabrechnungen geschädigt. Vorliegende finanzmathematische Gutachten zeigen auf, dass fehlerhafte Zinsabrechnungen gängige Praxis sind.

So wurden Darlehenskonten über Jahre falsch abgerechnet. Zinsanpassungen bei variablen Zinsen, wurden häufig nur dann vorgenommen, wenn sich der Zins nach oben veränderte. Bei einer Veränderung der Zinsen nach unten, sind regelmäßig keine oder nur unzureichende Anpassungen vorgenommen worden.

Was sich vielleicht wie „Peanuts“ anhört, ergibt in der Summe einen enormen wirtschaftlichen Schaden und das besonders beim Mittelstand. Gerade der Mittelstand geriet hier in den Fokus der Banken, weil bei kleineren und mittleren Unternehmen häufig das nötige Personal fehlt, um Bankgeschäfte täglich zu verfolgen. „Der höchste Schaden, der aktuell in unserer Kanzlei bearbeitet wird, liegt bei knapp einer Million“, so Robert D. Buchmann, von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Rössner Rechtsanwälte.

Eine klare Zuordnung zu einem Kreditinstitut ist dabei nicht erkennbar. Das Problem zieht sich nahezu durch die gesamte Bankenlandschaft. Ein Indiz mehr dafür, dass das eine grundlegende Praxis in der Bankenbranche ist. „Die Fehlerquelle bei den von uns geprüften Fällen“, so Buchmann weiter, „liegt bei 90 Prozent. Die Schäden sind enorm und betreffen die gesamte Wirtschaft“, so Buchmann weiter.

Die Fehlerberechnung wird durch Gutachten ermittelt. Es wird eine konkrete Kostenabrechnung erstellt. Eine Prüfung der Schäden kann auf Honorar- oder Erfolgsbasis durchgeführt werden. Dadurch liegt in der Prüfung für das Unternehmen kein Risiko.

Eine Sendung zum Thema wurde auch am 30. Oktober 2013 im ZDF gesendet. Die Sendung mit dem Titel „Die Zins-Falle – Wie Banken ihre Kunden abkassieren“ wurde in der Reihe ZDFzoom ausgestrahlt.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Robert D. Buchmann

Redwitzstraße 4

81925 München

Tel.: 089 9989220

E-Mail: buchmann@roessner.de; Homepage: www.roessner.de

Rössner Rechtsanwälte ist seit mehr als 35 Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätigt. Wir analysieren Finanzprodukte und vertreten zahlreiche Unternehmen, Kommunen und kommunale Versorgungsunternehmen sowie Privatpersonen bei Falschberatung durch Banken. Rössner Rechtsanwälte fordern Transparenz auf dem Finanzmarkt und setzen sich aktiv für den Schutz von Finanzmitteln ein. Die Kanzlei begutachtet Finanzierungsformen und berät juristische Personen bei alternativen Finanzierungsmodellen.

Vertreten ist die zertifizierte Kanzlei mit einem Sitz in München und Berlin. Sie ist Mitglied des internationalen Anwaltsnetzwerks Eurojuris Deutschland e.V.



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