Kündigung wegen Hundekot

22 Nov

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Ein Hund ist der beste Freund des Menschen und bereitet diesem entsprechend viel Freude. Das ist aber leider nicht alles, was so ein Vierbeiner macht. Darum dürfen Vermieter einem Mieter auch fristlos kündigen, wenn dieser seinen Hund im Gemeinschaftsgarten ständig die Notdurft verrichten lässt. Das hat das Amtsgericht Steinfurt entschieden. In dem verhandelten Fall hatte der Mieter trotz Abmahnung und Widerruf der Duldung der Hundehaltung durch den Vermieter seinen Hund weiterhin in den von den Hausbewohnern gemeinsam benutzten Garten gelassen, der dort sein Geschäft verrichtete. Die ständige Belästigung und Gesundheitsgefährdung durch den Hundekot im Garten beeinträchtige die Mitmieter erheblich und störte den Hausfrieden nachhaltig, fanden die Richter. Da die Abmahnung keinen Erfolg hatte, durfte der Vermieter fristlos kündigen, berichten ARAG Experten (AG Steinfurt, Az.: 4 C 171/08).



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