Abmahnwelle Redtube!

17 Dez

Zwangsumleitung auf Redtube? Lassen Sie sich beraten!

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Mittlerweile haben einige Expertenportale ernsthafte Zweifel daran, dass jeder Betroffene, der in diesen Tagen eine Abmahnung – wir berichteten! – der Kanzlei U+C aus Regensburg wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße, die Pornoseite REDTUBE tatsächlich willentlich besucht hat.

Zahlreiche Indizien würden dafür sprechen, dass im Wege des strafrechtlich relevanten Computerbetrugs der Verdacht besteht, dass Betroffene der Redtube Seite zuvor auf andere Webseiten umgeleitet wurde.

Auf diesem, im Falle der Nachweisbarkeit, illegalen Weg wäre dann der Auftraggeber der Abmahnkanzlei an die IP Nummern der nun abgemahnten angeblichen Urheberrechtsverletzer gelangt.

Auch diese aktuell noch nicht bestätigten Vermutungen sollten Sie dazu veranlassen, vor jeglicher Zahlung oder Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, kompetenten Rechtsrat hinsichtlich der Ihnen zugestellten Abmahnung einzuholen.

Über diese Sachverhalt informiert Sie unser auf Internetrecht spezialisierter Vertragsanwalt Dirk Witteck von der Kanzlei Lenzen Hein Witteck Jurasik, Kleberstrasse 6-8, 63739 Aschaffenburg, Telefon 06021/365816; post@rechtsanwalt-witteck.de

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