Silvester darf es laut werden
19 Dez
Wer den Jahreswechsel ruhig und beschaulich verbringen möchte, sollte besser Urlaub auf einer einsamen Insel machen. Zum Neuen Jahr hat die Tradition nämlich Vorrang vor nächtlicher Ruhe. Da das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Neuen Jahr ein alter Brauch ist, der zudem von den meisten Menschen freudig begangen wird, muss die lärmempfindliche Minderheit sowohl den Krach von Böllern und Co. als auch von feiernden Nachbarn in der Silvesternacht dulden – bis zwei Uhr nachts darf der Trubel gut und gerne dauern. Etwas anders ist die Sachlage allerdings eine Woche früher. Der beschauliche Heiligabend im Kreise der Familie kommt bei jungen Leuten zwar immer mehr aus der Mode und muss der Christmas-Fete mit hämmernden Techno-Versionen von „Jingle Bells“ und „Oh Tannenbaum“ weichen. Der 24. Dezember wird aber von den Ordnungshütern immer noch als Fest der Besinnlichkeit und Ruhe verstanden. Daher ist um 22 Uhr Schluss mit lustig, wenn Nachbarn sich gestört fühlen können.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560
Weiterführende Links
- Originalmeldung von ARAG SE
- Alle Meldungen von ARAG SE
- [PDF] Pressemitteilung: Silvester darf es laut werden