Mithaftung bei hohem Tempo

22 Jan

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Wer die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen von 130 km/h massiv überschreitet, haftet bei einem Unfall mit. Beispielsweise wechselte ein Autofahrer beim Auffahren auf die Autobahn grob verkehrswidrig unmittelbar von der Einfädelspur auf die Überholspur, um einen vorausfahrenden Pkw zu überholen. Dabei kam es zur Kollision mit einem Pkw, der mit etwa 200 km/h die Überholspur befuhr. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung gab es in dem befahrenen Teilabschnitt der Autobahn nicht. Das OLG hat dem Kläger den geltend gemachten Schadenersatz von 40 Prozent des Schadens zuerkannt. Denn den Beklagten treffe bei Abwägung der Verursachungsbeiträge trotz des Fehlverhaltens des Unfallverursachers eine erhebliche Mithaftung für das Unfallgeschehen. Eine solch hohe Geschwindigkeit wie die des Beklagten ermöglicht es in der Regel nicht mehr, Unwägbarkeiten in der Entwicklung von Verkehrssituationen rechtzeitig zu erkennen und sich darauf einzustellen. Bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit hätte der Unfall bereits durch eine mittelstarke Bremsung vermieden werden können, erläutern ARAG Experten (OLG, Koblenz, Az.: 12 U 313/13).



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