IHK informiert über vielfältige Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

24 Jan

Unternehmen der Region Nordschwarzwald behaupten sich trotz eines schwierigen Umfelds erfolgreich auf Weltmärkten

Pressemeldung der Firma Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald

Über 200 Exportverantwortliche aus Unternehmen der Region Nordschwarzwald nahmen an der Veranstaltungsreihe „Aktuelle Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht“ der IHK Nordschwarzwald teil, um sich einen aktuellen Überblick über die vielfältigen Neuerungen zu verschaffen, die zum Jahreswechsel 2013/2014 in Kraft getreten sind. Zoll- und Außenwirtschaftsexperte Holger von der Burg aus Düsseldorf erläuterte den Unternehmensvertretern den Weg durch das Dickicht an rechtlichen Vorschriften und länderspezifischen Regularien bei grenzüberschreitenden Geschäften. „Etwa 35 Prozent der Unternehmen in der Region Nordschwarzwald setzen seit Jahren auf Export und behaupten sich trotz eines zunehmend schwierigen Umfelds erfolgreich auf Weltmärkten“, berichtet Elke Mönch vom Geschäftsbereich International der IHK Nordschwarzwald. Auf etlichen ausländischen Märkten treffen Unternehmen der Region auf Handelshemmnisse – Tendenz steigend. Die Liste der Einfuhrhürden reicht von neuen Kennzeichnungspflichten für Maschinen in Russland über Zertifizierungsvorschriften in China bis hin zur Einzelvergabe von Importlizenzen in Argentinien. Aber auch die europäischen Zollvorschriften, das Exportkontrollrecht sowie die Genehmigungs- und Kontrollprozesse durch die deutschen Behörden werden nach Einschätzung der exportierenden Unternehmen immer umfangreicher und komplizierter. Günther Keck, Geschäftsführer des Calwer Unternehmens AUDAX Keck GmbH und Vorsitzender des IHK-Außenhandelsausschusses, bekräftigt: „Die Anforderungen an die exportierende Wirtschaft sind stark gewachsen – da muss man ständig am Ball bleiben.“

„Immer mehr Prüfpflichten werden auf die Unternehmen verlagert“, ist das Fazit von Tanja Wiener, Gruppenleiterin Versand beim Unternehmen Kieselmann in Knittlingen. Diesen Trend bestätigt auch Sandra Gerst, Exportkontrollbeauftragte bei FLUX-GERÄTE GMBH in Maulbronn. Und sie fügt hinzu: „Das Außenwirtschaftsrecht ist immer in Bewegung. Wir unternehmen alles, um stets auf dem aktuellsten Stand zu bleiben. Dabei sind die IHK-Seminare für uns sehr wichtig.“

Dieser Entwicklung trägt die IHK Nordschwarzwald mit einem erweiterten Informations- und Veranstaltungsangebot Rechnung. Was vor einigen Jahren mit einer einzigen Veranstaltung mit 15 Teilnehmern begonnen hatte, hat sich inzwischen zu einer mehrtägigen Veranstaltungsreihe an den IHK-Standorten in Pforzheim, Freudenstadt und Nagold etabliert.

Seit Jahren schon setzt sich die Kammerorganisation für eine praxisnahe und unbürokratische Ausgestaltung der Rechtsvorschriften ein. „An einigen wichtigen Stellen zeichnet sich ein verbessertes regulatorisches Umfeld ab“, so die Bilanz von Holger von der Burg. Erleichtert reagierten die Seminarteilnehmer auf seine Mitteilung, dass das drohende „Bürokratiemonster Gelangensbestätigung“ entschärft wurde. Denn die bürokratischen Anforderungen an diese Bescheinigung waren enorm und hätten den hiesigen Unternehmen eine Menge Mehrarbeit aufgebürdet. Inzwischen hat das Bundesfinanzministerium auch andere, in der Wirtschaft etablierte Dokumente wie beispielsweise die „weiße Spediteursbescheinigung“ als Nachweise für die Steuerbefreiung zugelassen. „Mit diesen Alternativbelegen können wir leben“, resümiert ein Seminarteilnehmer.

Insgesamt blicken die exportierenden Unternehmen im Jahr 2014 zuversichtlich auf ihre Auslandsgeschäfte. Wachstumsimpulse erwarten sie unter anderem von den neuen Freihandelsabkommen der EU mit Kolumbien, Peru und den zentralamerikanischen Staaten, die den Warenverkehr erheblich erleichtern.



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Dateianlagen:
    • Holger von der Burg, IHK Düsseldorf, Referent für Außenwirtschaftsrecht, erklärt die Neuerungen für das Jahr 2014 bei der gut besuchten Veranstaltung der IHK Nordschwarzwald im CongressCentrum Pforzheim


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