Jäger erschießt Pony statt Wildschwein

24 Jan

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Der Erwerb des Jagdscheines wird gerne als ‚Grünes Abitur‘ bezeichnet. Und das nicht etwa, weil die Prüfung in freier Natur abgelegt wird, sondern weil sie inhaltlich sehr anspruchsvoll ist. Einem Jäger ist also durchaus zuzutrauen, Tierarten zu bestimmen. Nicht so im vorliegenden Fall, auf den die ARAG Experten hinweisen. In der falschen Annahme, ein Wildschwein vor der Flinte zu haben, tötete ein Jäger versehentlich ein Pony. Die Waffenbehörde widerrief daraufhin die waffen- und munitionsrechtliche Erlaubnis. Der Jäger klagte und berief sich auf mangelnde Sichtverhältnisse durch Dunkelheit, doch die Richter kannten kein Pardon: Zu den elementaren Verhaltensregeln eines Jägers gehöre die Bestimmung von Art, Alter, Geschlecht und Körperzustand eines Tieres. Bei der geringsten Unsicherheit hätte der Schuss unterbleiben müssen. Erschwerend kommt in diesem Fall nach Auskunft der ARAG Experten hinzu, dass der Jagdbereich in der Nähe eines Ponyhofes lag und der Jäger naturgemäß mit Ponys hätte rechnen müssen (Verwaltungsgericht Berlin, Az.: VG 1 L 251.13).



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