Google muss Fotos prüfen und gegebenenfalls zurückhalten

27 Jan

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Im Zivilprozess zwischen Max Mosley und Google um heimlich aufgenommene Bilder hat das Hamburger Landgericht am vergangenen Freitag ein Urteil gesprochen. Demnach wird dem Suchmaschinenbetreiber untersagt, insgesamt sechs Aufnahmen Mosleys weiter zu verbreiten. Die Aufnahmen zeigen den Ex-Motorsportboss bei einer sehr privaten Vergnügung mit mehreren Prostituierten. Bei Zuwiderhandlung droht Google nun ein Ordnungsgeld über 250.000 Euro. Zur Begründung für den Verbreitungsstopp führte das Gericht an, dass die sechs Fotos auch ohne Text die Intimsphäre des Klägers eindeutig verletzten. Google sei zwar nicht Urheber, habe aber als beteiligter Dritter seine Prüfpflicht verletzt und nicht hinreichend versucht, die Verbreitung der Bilder zu unterbinden. Dies wäre etwa durch einen entsprechenden Filter möglich gewesen. Ein Google-Sprecher kündigte dagegen an, das Unternehmen werde beim Oberlandesgericht (OLG) Hamburg in Berufung gehen. Zwar bezieht sich das Urteil auf eine einzelne Person und spezifische Inhalte, setzt aber dennoch ein Signal, so ARAG Experten. Es könne dazu führen, dass Internetanbieter zur Überwachung auch kleinster Bestandteile von Inhalten, die sie für Ihre Nutzer übertragen oder speichern, verpflichtet werden. Suchmaschinen würden dann zu Zensurmaschinen, meinen Kritiker.



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