Landtag Sachsen-Anhalt berät erstmals über die Tierschutz-Verbandsklage

27 Jan

Gemeinsame Pressemitteilung - Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. und Tierschutz Halle e.V.

Pressemeldung der Firma Menschen für Tierrechte Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Am 30. Januar berät der Landtag Sachsen-Anhalt erstmals über die Einführung der Tierschutz-Verbandklage sowie Mitwirkungsrechte für anerkannte Tierschutzvereine. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte und sein Landesverband Tierschutz Halle begrüßen den Gesetzentwurf, den die Fraktion Die Linke in der vergangenen Woche in den Landtag eingebracht hat.

„Endlich tut sich was! Schon zur Landtagswahl im März 2011 haben SPD, Grüne und Linke versprochen, die Tierschutz–Vverbandsklage einzuführen. Für SPD und Grüne war die Tierschutz-Verbandsklage sogar ein besonders wichtiges Tierschutzvorhaben für die laufende Legislatur. Jetzt können die Abgeordneten beweisen, dass sie zu ihren Wahlaussagen stehen“, so Rotraud Wunsch, Vorstandsmitglied vom Tierschutz Halle e.V..

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass anerkannte Tierschutzorganisationen ihr Wissen zur Durchsetzung tierschutzrechtlicher Vorschriften (z. B. Tierschutzgesetz) direkt bei der Behörde einbringen können. Folgt die Behörde dem Einwand nicht, können anerkannte Tierschutzvereine den Behördenentscheid per Verwaltungsgericht überprüfen lassen. Das Gesetz beseitigt somit einen gravierenden Mangel, denn bisher können nur Tiernutzer gegen Tierschutzauflagen, mit denen sie nicht einverstanden sind, klagen.

„Die Landes-CDU hat sich zwar in ihren Wahlaussagen gegen die Tierschutz-Verbandsklage gestellt. Trotzdem appellieren wir an die CDU, dem Beispiel Saarland zu folgen! Dort hat die schwarz-rote Landesregierung im Juni 2013 die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage beschlossen und zwar mit Zustimmung aller Fraktionen. Das muss in Sachsen-Anhalt auch möglich sein. Denn es wäre gut für die Tiere und unsere Demokratie“, so Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellvertretende Bundesvorsitzende von Menschen für Tierrechte.

Sachsen-Anhalt könnte nach Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland ein weiteres Bundesland mit Klagerecht für den Tierschutz werden. Auch die Landtage von Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein beraten zurzeit über das Klagerecht, und die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Niedersachsen bürgen mit ihren Koalitionsverträgen für die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage.

Nur die Tierschutz-Verbandsklage ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden – sozusagen als Anwalt der Tiere – tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen.

Gesetzentwurf: http://www.tierschutzwatch.de/…

Wahlaussagen Sachsen-Anhalt (Scrollen bis 20. März 2011):

http://www.tierschutzwatch.de/…

Informationen zur Tierschutz-Verbandsklage: www.verbandsklage.tierrechte.de



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Menschen für Tierrechte Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Roermonder Straße 4a
52072 Aachen
Telefon: +49 (241) 1572-14
Telefax: +49 (241) 1556-42
http://www.tierrechte.de/

Ansprechpartner:
Stephanie Elsner
Pressereferentin
+49 (5237) 2319790



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.