Prokon: Rückblick – Zwischenstand – Ausblick

30 Jan

Bei dem BSZ® e.V. melden sich aber immer mehr Prokon-Anleger zur Interessengemeinschaft an / Und dies obwohl der BSZ® e.V. keine Anzeigen zur Mandantengewinnung im Internet geschaltet hat

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Der große Zulauf zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft liegt nach Meinung des BSZ Vorstandes Horst Roosen darin, „dass wir von Anfang an dafür gestanden sind PROKON am Leben zu erhalten.“

Bei dem BSZ e.V. gehen aber auch Mitteilungen von Anlegern ein, die mittlerweile doch sehr verunsichert sind. Stellvertretend für viele, eine Mail welche uns diese Woche erreicht hat:

„……….PROKON schreibt, „…eine Planinsolvenz kann nur verhindert werden, wenn wir für mindestens 95% des Genussrechtskapitals die Zusage erhalten …“ Die von PROKON angegebene FAX Nummer ist jedoch Tag und Nacht nicht erreichbar. Dadurch entsteht der Verdacht, dass PROKON eine Insolvenz absichtlich herbeiführen wollte. Ich habe versucht an die angegebene FAX Nummer ein FAX zu senden. Im Fax-Wiederholungsmodus war über mehrere Tage, auch nachts, keine Verbindung möglich. Auch telefonisch gab es unter der angegebenen Nummer keine Verbindung. Ich habe dann per E-Mail (siehe unten) darauf aufmerksam gemacht. Ebenfalls ohne eine Antwort.“

Wir teilen die Schlussfolgerung dieses Prokon-Anlegers zwar nicht, es wäre aber schon interessant zu wissen ob andere Prokon-Anleger diese Erfahrung auch gemacht haben und ihre Stimme nicht abgeben konnten.

Nach aktuellen Berichten will Prokon die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vermeiden und sich eine neue Struktur geben. Dies geht zumindest aus einem Schreiben von Geschäftsführer Carsten Rodbertus und dem vorläufigen Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin an die Anleger, das auf der Internet-Seite des Unternehmens veröffentlicht wurde hervor.

Aus einer Wirtschaftsrechtskanzlei die auf Insolvenzrecht spezialisiert ist wird auf nachstehende Möglichkeit verwiesen: “ Die Anleger von PROKON haben aufgrund einer im Jahr 2012 in Kraft getretenen Reform des Insolvenzrechts die Möglichkeit, auch gegen den Willen der bisherigen Gesellschafter, ihre Forderungen in Anteils,- oder Mitgliedschaftsrechte an Prokon umzuwandeln. Die Anleger als bisherige Gläubiger würden dann Gesellschafter von Prokon mit allen Rechten und Pflichten. Bei dieser Lösung müssten die Anleger wahrscheinlich auf Zinsen verzichten und die Rendite in der Zukunft wäre geringer. Sie wären aber immerhin Eigentümer von Prokon und das Unternehmen bliebe erhalten. Wenn die Veröffentlichungen von Prokon zu den wirtschaftlichen Verhältnissen zutreffend sind, ist diese Lösung möglich.“

Mit vielen Nachrichten und Meldungen mussten sich die Prokon-Anleger bisher beschäftigen. Grund für die Zeitung „Welt“ und ihr Reporterteam Lars-Marten Nagel und Marc Neller , in einem interaktiven Online-Spezial die Entwicklungen, ihrer langwierigen Recherchen und Exklusiv-Geschichten noch einmal – chronologisch übersichtlich aufzubreiten. Mit Extras und Verlinkung zu Interview-Mitschnitten, Fernseh-Beiträgen und den Texten des Investigativ-Teams. Die Reporter werden die Zeitleiste in den kommenden Wochen weiter aktualisieren – je nach dem, wie es bei Prokon weiter geht.

Hier geht es zu: Prokons Fall – ein Online-Spezial Publiziert am 28. Januar 2014 von Lars-Marten Nagel und Marc Neller. http://investigativ.welt.de/…

Um die richtigen Entscheidungen zugunsten der Genussrechtsinhaber und einer schnellen Sanierung treffen zu können, sollten die Genussrechtsinhaber Ihre Interessen bündeln und sich von erfahrenen Rechtsanwälten vertreten lassen.

Der BSZ e.V. verfügt über erfahrene Vertrauensanwälte, die bereits in vielen parallelen Verfahren die Interessen von tausenden Anlegern vertreten haben. Es bestehen daher sehr gute Gründe für die Genussrechtsinhaber sich der bereits bestehenden Interessengemeinschaft PROKON anzuschließen.



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