Beleidigung berechtigt Vermieter zur fristlosen Kündigung

24 Feb

Pressemeldung der Firma ARAG SE

„Sie sind ein Schwein!“ Diese Beleidigung in Richtung des Vermieters ist eine erhebliche Vertragsverletzung durch den Mieter. Zumindest dann, wenn keine erhebliche Provokation durch den Vermieter vorausgegangen ist, ergänzen ARAG Experten. Sie berechtigt daher den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter unzumutbar ist. Dies entschied das Amtsgericht München (Az.: 411 C 8027/13). Im zugrunde liegenden Streitfall soll der Mieter eines Zimmers in einem Arbeiterwohnheim in München einen Mitbewohner mit rassistischen Ausdrücken beleidigt haben. Deswegen stellte ihn sein Vermieter im Hausflur des Wohnheims zur Rede. Nach Beendigung des Gesprächs rief der Mieter seinem Vermieter hinterher „Sie sind ein Schwein“. Daraufhin erhielt er von seinem Vermieter die fristlose Kündigung, welche berechtigt war, da dem Vermieter aufgrund der Beleidigung und des weiter bestehenden hoch angespannten Verhältnisses die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar war.



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