Online-Plattformen müssen für Impressum sorgen

24 Feb

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Online-Plattformen müssen es gewerblichen Anbietern ermöglichen, auf einfachem Weg ein ordnungsgemäßes Impressum anzuzeigen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte jetzt einen Online-Markt, weil dieser im Anmeldeformular für seine Kunden keine Felder vorgesehen hat, in denen Werbetreibende die gesetzlich notwendigen Angaben machen können. In dem Rechtsstreit ging es um eine Internetseite, über die vor allem gebrauchte Baumaschinen und Ersatzteile gehandelt werden. Die Verkäufer stellen dabei in Eigenregie ihre Angebote auf der Plattform ein, die dann wie eine Anzeige erscheinen. Für das Oberlandesgericht steht außer Frage, dass auch die Werbetreibenden selbst der Impressumspflicht unterliegen. Diese seien Anbieter nach dem Telemediengesetz. Die Vorinstanz hatte das laut ARAG Experten noch anders gesehen (OLG Düsseldorf I-20 145/12).



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