Proven Oil Canada POC I GmbH & Co. KG – Schadensersatzansprüche gegen Berater und Prospektverantwortliche

24 Feb

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte

Wie die Rechtsanwaltskanzlei CLLB meldet, mehren sich für die Anleger der Proven Oil Canada POC I GmbH & Co. KG (POC) in jüngster Zeit die schlechten Nachrichten. Zunächst war eine umfangreiche Umstrukturierung von POC I GmbH & Co. KG, POC II GmbH & Co. KG, POC Growth GmbH & Co. KG, POC Growth 2 GmbH & Co. KG, POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG sowie POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG erforderlich, um zukünftig die drückenden Kosten der Fonds stämmen zu können. Diese Fondsgesellschaften wurden in die COGI Ltd. Partnership als Master-LP zusammengeführt. Kurz nach dieser negativen Meldung wurde den Anlegern im November 2013 auch noch mitgeteilt, dass die Vorabauszahlungen zukünftig geringer ausfallen würden. Seither vermehren sich die Anfragen verunsicherter Anleger, wie künftig mit der Beteiligung zu verfahren ist.

Als problematisch für die Beteiligung der Anleger dürfte sich hierbei insbesondere das möglicherweise zu optimistische Geschäftskonzept der POC erweisen. Dieses sieht vor, durch Beteiligungen an kanadischen Zielgesellschaften, die im Bereich der Öl- und Gasgewinnung tätig sind, Ausschüttungen in Höhe von insgesamt 280 % (inklusive Kapitalrückführung) nach Steuern zu zahlen. Für die Kalkulation ist gegenwärtig jedoch nicht nur die nicht einkalkulierte Differenz zwischen dem Preis für US-amerikanisches und kanadisches Öl problematisch. Außerdem ergeben sich Schwierigkeiten beim Vertrieb des kanadischen Öls an die Weltmärkte, da das kanadische Pipeline-Netz nicht hinreichend ausgebaut ist.

Anleger sollten berücksichtigen, dass sie in den letzten Jahren Vorabausschüttungen erhalten haben, die bilanzrechtlich möglicherweise keine Gewinne darstellen und deshalb von der Fondsgesellschaft zurückgefordert werden könnten. Viele Anleger wurden jedoch von Seiten ihrer Berater nicht darauf hingewiesen, dass Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne gedeckt sind, gegebenenfalls zurückzuzahlen sind und die Anleger in dieser Höhe haften. Betroffenen Anlegern rät CLLB Rechtsanwälte daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung als auch aus fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt ergeben können, von einer auf kapitalmarktrechtsspezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.



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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.


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