Du sollst den Feiertag heiligen…

25 Feb

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Tanzen ist nicht das einzige, was am Karfreitag verboten ist. An diesem christlichen Feiertag hat jeder, egal welcher Religion er angehört, der Kreuzigung Christi Respekt zu zollen. Das gilt auch für Atheisten und diejenigen, die nicht glauben, dass alles genau so passiert ist, wie die Bibel es erzählt. Von gesetzlich verordneter Besinnlichkeit hält die Initiative „Religionsfrei im Revier“ allerdings herzlich wenig und zeigte deshalb die Religionssatire „Das Leben des Brian“ von der britischen Komiker-Truppe Monty Python. Und das, obwohl die zuständige Behörde der Stadt Bochum dies untersagt hatte. Diese eindeutige Missachtung ihres Bescheides wollte die Stadt nicht auf sich sitzen lassen, und leitete ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, was zu einem Bußgeld bis 1.000 Euro hätte führen können. Ob die Entscheidung tatsächlich so alternativlos war, bezweifeln auch ARAG Experten. In der Regel konkurriert nämlich beim Vorführverbot von Filmen am Karfreitag die allgemeine Handlungsfreiheit mit der Religionsfreiheit und dem Schutz der gesetzlichen Feiertage. Da die Filmvorführung in diesem Fall auch als Protestaktion geplant war, können die Teilnehmer laut ARAG auch die Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit für sich geltend machen. Das Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde inzwischen eingestellt.

Download des Textes: http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/sonstige



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