Schilderwechsel: Aus Grün wird Schwarz
26 Feb
Höchste Zeit, den Versicherungsschutz zu erneuern
Mofas und Kleinkrafträder (Mopeds) dürfen vom 1. März 2014 nur noch mit schwarzem Versicherungskennzeichen gefahren werden. Die grünen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit.
Wie jedes Jahr zum 1. März brauchen Mofa-, Moped- und Mokickfahrer ein neues Versicherungs-Kennzeichen, denn pünktlich zu diesem Zeitpunkt beginnt für sie das neue Versicherungsjahr. Das gilt laut ARAG Experten übrigens auch für Motorroller, Segways, Quads und Minicars. Im Unterschied zu Motorrädern müssen diese Fahrzeuge mit Motorvolumen bis zu 50 Kubikzentimeter (ccm) und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h nicht über das Straßenverkehrsamt gemeldet werden. Es besteht allerdings die vom Gesetzgeber geforderte Versicherungspflicht gemäß § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). In diesem Jahr wechselt die Farbe des Versicherungs-Kennzeichens von grün auf schwarz. Wer nach dem 28. Februar noch mit einem veralteten Kennzeichen vom vergangenen Versicherungsjahr unterwegs ist, fährt nicht nur ohne Haftpflicht-Versicherungsschutz, sondern macht sich auch strafbar.
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