Vorsicht Dreck

26 Feb

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Auf Feldwegen in ländlicher Gegend sind Verschmutzungen zu erwarten und ein Fußgänger hat deshalb mit Ernteabfällen zu rechnen. Eine Fußgängerin stürzte in dem zugrunde liegenden Fall auf einem Flurbereinigungsweg. Dort war auf etwa zwei Quadratmetern Rapssamen verstreut, wodurch sie unsanft zu Fall kam. Sie zog sich eine Beckenringfraktur sowie eine Fraktur an der Hand zu. Die Fußgängerin behauptete, der beklagte Landwirt habe die Rapssamen auf dem Flurbereinigungsweg verstreut und meinte, er hätte den Weg sofort reinigen müssen; sie zog vor Gericht. Das Landgericht Coburg wies die Klage ab, nachdem der Richter die Unfallstelle selbst in Augenschein genommen hatte. Er kam zu dem Ergebnis, dass es sich um einen Wirtschaftsweg handelt, welcher ausschließlich mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren werden darf. Auf Wirtschaftswegen sind die Anlieger – anders als auf anderen Straßen – nicht verpflichtet, den Weg von ortsüblichen Verschmutzungen freizuhalten, erklären ARAG Experten. Im konkreten Fall stellte das Gericht daher fest, dass eine Haftung des Landwirts nicht gegeben war (LG Coburg, Az. 22 O 169/13).



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