Zamek insolvent! Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an!

26 Feb

Neuer Schock für Anleihegläubiger: Zamek stellt Insolvenzantrag: BSZ e.V. ruft Anlegergemeinschaft ins Leben!

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Der Brühwürfel-Hersteller Zamek aus Düsseldorf meldete vor wenigen Tagen Insolvenz an. In Sorge um ihr Geld sind daher neben anderen Gläubigern auch zahlreiche Anleger, denn Zamek hatte in den Jahren 2012 und 21013 für ca. 45 Mio. EUR Anleihen ausgegeben.

Für BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte ist die Insolvenz von Zamek ,,ein Schlag ins Gesicht für viele Anleger, viele von ihnen sind total verunsichert, schlimmstenfalls könnte der Totalverlust drohen“ so Dr. Späth.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Späth empfiehlt ,,auf jeden Fall, die Gläubigerinteressen zu bündeln und die Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Anleger sollten auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen. ,,Wir werden demnächst Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen prüfen,“ so Dr. Späth.

Allerdings sollten Anleger beachten, dass Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne schnell verjähren, nämlich 3 Jahre ab der ersten Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und 1 Jahr kenntnisabhängig.

Der BSZ e.V. konnte mit der Kanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin eine der erfahrensten Kanzleien für die Zusammenarbeit für die IG Zamek gewinnen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Zamek beizutreten.

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

http://www.fachanwalt-hotline.eu/…

Dieser Text gibt den Beitrag vom 26. Februar 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.



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