Flatrate – Einschränkung in AGB reicht nicht

27 Feb

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Ein Telefondienstleister, der mit einer monatlichen Pauschale für Kurznachrichten wirbt, darf nicht erst in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hinweisen, dass sich das Angebot nur auf ein bestimmtes Netz bezieht. In dem konkreten Fall hatte eine Kundin einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen. In den Materialen des Anbieters wurde unter anderem mit einer SMS-Flatrate für nur fünf Euro pro Monat geworben. Das böse Erwachen kam für die Mobilfunkkundin nach der ersten Abrechnung. Denn da stellte sich heraus, dass sie für die von ihr versandten SMS nicht fünf Euro, sondern annähernd 600 Euro zahlen sollte. Die Dame fühlte sich übervorteilt und klagte. Denn es könne nicht sein, dass eine als Flatrate beworbene Leistung im Kleingedruckten ohne ausdrücklichen Hinweis so eingeschränkt werde, dass dem Kunden im Ergebnis doch wieder die normalen Kosten entstünden. Dem schlossen sich die Richter des Kieler Landgerichts an. Sie gaben der Klage gegen den Telefondienstleister statt. Ein allgemeiner Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen reicht nicht aus, um zu erläutern, welche möglichen Einschränkungen für den Vertrag gelten sollen. Wegen der Erfüllung des Tatbestands der ungerechtfertigten Bereicherung, hat die Klägerin laut ARAG Experten einen Anspruch auf Rückzahlung des bereits von ihr für die Kurznachrichten gezahlten Betrags (LG Kiel, Az.: 1 A 25/12).

Download des Textes:

http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/internet-und-computer



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.