Rentenbeitragssatz bleibt stabil bei 18,9 Prozent

27 Feb

ARAG Experten sagen, was das für Arbeitnehmer und Rentner bedeutet

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt auch in diesem Jahr 18,9 Prozent. Eine entsprechende Gesetzesänderung brachte die Regierung schon im Dezember auf den Weg. Die war nötig, weil nach bisheriger Gesetzeslage der Beitrag auf 18,3 Prozent hätte sinken müssen. Grund dafür ist die gut gefüllte Rentenkasse. Welche Auswirkungen das hat, sagen ARAG Experten.

Warum keine Senkung des Beitragssatzes?

Hintergrund der Beibehaltung des Beitragssatzes sind Veränderungen am Rentensystem, auf die sich die neue Regierung bei den Koalitionsverhandlungen geeinigt hat. Sie erfordern einen erheblichen finanziellen Mehraufwand. Dazu zählen vor allem die geplante Mütterrente sowie die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren.

Was ändert sich für Beitragszahler?

Es ändert sich nichts. Der Beitragssatz bleibt für Arbeitnehmer bei 18,9 Prozent vom Bruttolohn. Allerdings entgeht Ihnen durch den Verzicht auf eine Beitragssenkung eine Gesamtentlastung von rund 6 Mrd. Euro in 2014. Bei einem Bruttojahresgehalt von 40.000 Euro sind das immerhin 240 Euro an entgangenen Entlastungen.

Was ändert sich für Rentner?

In der Rentenformel sind Rente und Beitragszahlung verknüpft – bedingen sich also gegenseitig. Darum hat der Beitragssatz 2014 auch auf die Rentenzahlungen Einfluss. In diesem Jahr spüren die Rentner davon zwar noch nichts, aber die Rentenerhöhung Mitte 2015 wird um 0,8 Prozentpunkte geringer ausfallen als dies mit einem Beitragssatz von 18,3 Prozent der Fall gewesen wäre.

Wer hat Vorteile von der Gesetzesänderung?

Zuerst einmal die Mütter, die vor 1992 ein Kind bekommen haben. Sie erhalten voraussichtlich ab dem 1. Juli dieses Jahres einen zusätzlichen Entgeltpunkt. In Ostdeutschland bedeutet das im Monat 26 Euro mehr Rente. In Westdeutschland sind es 28 Euro monatlich. Darüber hinaus sollen langjährig Versicherte (mind. 45 Jahre) mit 63 Jahren in Rente gehen können – und zwar ohne Abzüge. Wollte ein langjährig Versicherter bisher vor dem 65. Lebensjahr in den Altersruhestand, musste er einen Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat, den er früher in Rente ging, hinnehmen. ARAG Experten geben zu bedenken, dass es für langjährig Versicherte zwar keine Rentenreduzierung wegen des vorzeitigen Ruhestandes gibt. Wer bis zu 2 Jahre früher in Rente geht, verliert aber Beitragsjahre; das kann abhängig vom Gehalt bis zu 114 Euro weniger Rente im Monat ausmachen. Außerdem soll die Zurechnungszeit für die Erwerbsminderungsrente für Neurentner ab 1. Juli von 60 auf 62 Jahre erhöht werden. Wer eine solche Erwerbsminderungsrente bezieht, kann dann im Durchschnitt mit 45 Euro pro Monat mehr rechnen.

Lebensleistungsrente ist geplant

Die Lebensleistungsrente ist noch in der Planung, soll aber voraussichtlich 2017 kommen. Sie kommt den Beschäftigten im Niedriglohnsektor zugute. Wer 35 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll dann mindestens 30 Entgeltpunkte bekommen – das entspricht ca. 850 Euro monatlich. Ab 2023 ist die Bewilligung der Lebensleistungsrente abhängig davon, ob man auch privat für das Alter vorgesorgt hat. Reinigungskräften, Friseuren, Hilfsarbeitern und Angestellten von Zeitarbeitsfirmen soll so ein annehmbares Rentenniveau beschert werden.

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