Angeleinter Hund darf schnappen
28 Feb
Pressemeldung der Firma ARAG SE
ARAG Experten warnen: Wer einen angeleinten fremden Hund streichelt, muss damit rechnen, gebissen zu werden. Strafrechtlich ist der Besitzer des Tieres für Schäden dann nicht zu belangen. In einem konkreten Fall hatte der Hund einen Wesenstest bestanden und musste daher keinen Maulkorb tragen. Die Richter waren der Ansicht, der Halter habe der Sorgfaltspflicht Genüge getan, als er das Tier anleinte. Der Hund habe sich offenbar angegriffen gefühlt, als er angefasst wurde (Oberlandesgericht Celle, Az.: 22 Ss 9/02).
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