Katzen und Meerschweinchen als Freigänger
28 Feb
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Der Halter einer Katze muss sein Tier in einer Einfamilienhausgegend nicht zu bestimmten Zeiten einsperren. Selbst dann nicht, wenn Anwohner Angst um das Leben ihrer Kleintiere wie Meerschweinchen haben, die ebenfalls draußen herumlaufen. Nach Auskunft von ARAG Experten ist es in Einfamilienhausgegenden sogar ortsüblich, dass Katzen frei herumlaufen, bei Meerschweinchen dagegen nicht. Daher muss im Zweifel das Meerschweinchen zu Hause bleiben (Amtsgericht Köln, Az.: 134 C 281/00).
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