Klagewelle gegen Quantum Leben AG?

28 Feb

Kunden machen Ansprüche wegen Fehlinformation geltend / Risiken des zugrundeliegenden Fonds Argyle Class S wurden verharmlost / CLLB vertritt Geschädigte Anleger

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte

Auf die in Vaduz sitzende, liechtensteinische Versicherungsgesellschaft Quantum Leben AG kommen möglicherweise erhebliche Haftungsrisiken zu. Nach Angaben der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte gibt es Anhaltspunkte dafür, dass sicherheitsorientierten Kunden systematisch hochriskante, unternehmerische Investments im Mantel von scheinbar sicheren Lebensversicherungen verkauft wurden und vor Abschluss des Versicherungsvertrags die Risiken des Produkts nicht ordnungsgemäß erläutert wurden.

Das betrifft zunächst Varianten des Select Investment Bond mit dem zugrundeliegenden Fonds Argyle Class S. „Hier wurde mit garantierten Fälligkeitswerten und Absicherungen geworben, die es für die versprochene Versicherungsleistung schlicht nicht gab“, erklärt Rechtsanwalt Franz Braun, Partner in der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei CLLB, der bereits Anleger vertritt. „Gleichzeitig sollte sowohl die Todesfallleistung als auch die Ablaufleistung von der Entwicklung des zugrundeliegenden Fonds abhängig sein. Nachdem dieser Fonds jedoch nicht börsennotiert ist und seinen Sitz zudem im Ausland hat, ist die Bewertung der für die Versicherungsleistung maßgeblichen Entwicklung schon vom Ausgangspunkt her nur schwer, wenn nicht sogar überhaupt nicht verifizierbar. Auch darauf hätte ausdrücklich hingewiesen werden müssen.“

Nach Einschätzung der Rechtsanwälte handelt es sich um ein typisches Graumarktprodukt, bei dessen Konstruktion jedoch das grundsätzliche Vertrauen deutscher Kunden in Lebensversicherungsgesellschaften ausgenutzt werden sollte. Quantum Leben hatte bereits im Jahr 2010 Schwierigkeiten mit der Versicherungsaufsicht. Damals unterhielt die Gesellschaft 5.242 Versicherungsverträge in Deutschland. Der Select Investment Bond mit dem Fonds Argyle Class S hatte eine Mindestzeichnungssumme von € 50.000.

Betroffenen Anlegern, denen die Risiken dieser Anlage weder mündlich noch schriftlich erläutert wurden, können Schadensersatzansprüche auf Rückzahlung der geleisteten Einlage abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen zustehen. Sie sollten sich an einen auf das Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstrasse 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de

Ansprechpartner:
Franz Braun
+49 (89) 55299950



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.